Ebenso führen wir gesetzlich vorgeschriebene, aber auch freiwillige Sonderprüfungen (z.B. Prüfung gemäß Makler- und Bauträger-Verordnung, Gründungsprüfung, Verschmelzungsprüfung, Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz, Due Diligence- Prüfung etc.) durch.
SONDERPRÜFUNGEN
Gesetzlich vorgeschriebene, aber auch freiwillige Sonderprüfungen führen wir u.a. in den folgenden Bereichen durch:
- Prüfung gemäß Makler- und Bauträger-Verordnung
- Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz (Gründungsprüfung, Verschmelzungsprüfung, Geschäftsführungsprüfung)
- Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Lizenzentgelte für den „Grünen Punkt“ (DSD-Duales System Deutschland GmbH)
Sonderaufgaben
Aufgrund unserer Qualifikation und Erfahrung übernehmen wir selbstverständlich auch Sonderaufgaben, die mit der Prüfungstätigkeit eng verwandt sind.
Dazu zählen beispielsweise:
- Überprüfung des internen Kontrollsystems
- Due Diligence-Prüfung (Überprüfung vorgelegter Zahlen auf Plausibilität) im Rahmen eines Unternehmenskaufes
- Gutachten zur Unternehmensbewertung
- Erstellung eines Vermögensstatus
- Überschuldungsprüfung
- Prüfung von Sanierungskonzepten
Selbstverständlich erhalten Sie über unsere Tätigkeit eine aussagekräftige Dokumentation.