Achtung: Betrug!

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Immer wieder tauchen neue Betrugsmaschen auf, die gezielt Unternehmer, Gründer und Privatpersonen treffen sollen. Viele dieser Schreiben oder E-Mails wirken täuschend echt und sind oft nur schwer von echten Behörden- oder Amtsmitteilungen zu unterscheiden. Damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind, sammeln wir in diesem Beitrag die aktuellsten betrügerischen Methoden – die jeweils neueste Masche steht immer ganz oben. So können Sie sich, Ihr Unternehmen und Ihr Umfeld jederzeit bestmöglich schützen.

PHISHING-MAILS ZUM TRANSPARENZREGISTER IM UMLAUF (Stand 02/2026)

Aktuell werden vermehrt betrügerische E-Mails im Namen des Transparenzregisters versendet. Die Nachrichten wirken auf den ersten Blick offiziell und seriös. Empfänger werden beispielsweise aufgefordert,

  • ihre aktuelle Eintragung zu überprüfen und eine Datenbestätigung vorzunehmen,
  • angebliche Unstimmigkeiten zu klären,
  • Nachweise zu einer vermeintlichen Unstimmigkeitsmeldung einzureichen oder
  • offene Gebühren zu begleichen.

Wichtig:

Diese E-Mails stammen nicht vom offiziellen Transparenzregister. Es handelt sich um sogenannte Phishing-Mails mit dem Ziel, sensible Daten (z. B. Passwörter oder Unternehmensdaten) zu erlangen oder Zahlungen zu erschleichen.

Das Transparenzregister fordert keine Zahlungsdaten per E-Mail an und versendet keine Nachrichten mit der Aufforderung, vertrauliche Informationen über eingebettete Links preiszugeben.

Woran erkennen Sie Phishing-Mails?

  • Ungewöhnliche oder leicht verfälschte Absenderadressen
  • Zeitdruck („dringend“, „letzte Frist“, „sofort handeln“)
  • Links mit minimal abweichenden Schreibweisen der offiziellen Domain
  • Allgemeine Anreden statt konkreter Ansprechpartner
  • Grammatik- oder Rechtschreibfehler

Bitte klicken Sie nicht auf unbekannte Links und prüfen Sie stets sorgfältig die URL der aufgerufenen Webseite. Betrüger verwenden häufig täuschend echt wirkende Internetadressen mit kleinen Abweichungen.

Offizielle Informationen und aktuelle Warnhinweise finden Sie ausschließlich auf der Website des Transparenzregister.

Was tun im Verdachtsfall?

  • Öffnen Sie keine Anhänge und klicken Sie keine Links an.
  • Geben Sie keine sensiblen Daten preis.
  • Informieren Sie Ihre IT-Abteilung oder Ihren Datenschutzbeauftragten.
  • Löschen Sie die E-Mail umgehend.

Sollten Sie unsicher sein, ob eine Nachricht echt ist, empfehlen wir, die offizielle Website direkt über die manuelle Eingabe der bekannten Adresse im Browser aufzurufen – nicht über einen Link in der E-Mail.

Bleiben Sie wachsam – insbesondere im Zusammenhang mit behördlich wirkenden Schreiben, die Handlungsdruck erzeugen. Cyberkriminelle nutzen gezielt die steigende Sensibilität rund um Register- und Meldepflichten aus.

Wir empfehlen: 

Klicken Sie keine Links an und löschen Sie keine E-Mails voreilig. Kontaktieren Sie uns lieber – wir helfen Ihnen, prüfen die Nachrichten und beraten Sie, damit Sie auf keine gefälschten Nachrichten hereinfallen.

Nachfolgend finden Sie Beispiele echter und gefälschter E-Mails, damit Sie auf einen Blick erkennen, woran Sie Phishing-Mails erkennen.

Echte E-Mail des Transparenzregisters:

 

Gefälschte E-Mail (Phishing, nicht vom transparenzregister):

 

GEFÄLSCHTE NOTAR- UND REGISTER-RECHNUNGEN IM UMLAUF (Stand 12/2025)

In den letzten Wochen häufen sich Fälle, in denen Kriminelle täuschend echte Rechnungen per Post versenden – angeblich für notarielle oder gerichtliche Leistungen wie Handelsregistereintragungen oder Veröffentlichungen im Amtsblatt. Ziel ist stets, Empfänger zur Zahlung auf ein falsches Bankkonto zu bewegen.

Woran Sie die Fälschungen erkennen können

  • Täuschend echtes Layout:
    Vermeintliche Amts- oder Behördenköpfe, erfundene Wappen, fertige Überweisungsträger – optisch oft sehr professionell.
  • Drohungen & Fristdruck:
    Die Schreiben fordern zur schnellen Zahlung auf, sonst drohe angeblich eine Mahnung oder ein Eintrag werde nicht vorgenommen.
  • Dubiose Bankverbindungen:
    Häufig werden ausländische IBANs genannt (z. B. Litauen, Spanien).
    → Offizielle Gebühren werden jedoch immer über die zuständige deutsche Justizkasse abgerechnet.
  • Nutzenlose oder erfundene Zusatzleistungen:
    Teilweise wird für die „Eintragung in ein zusätzliches Register“ oder eine „Bekanntmachung“ geworben – ohne Mehrwert, ohne rechtliche Grundlage.
  • Fehlende amtliche Kontaktdaten:
    Echte Schreiben enthalten Ansprechpartner, Durchwahlen, Rechtsbehelfsbelehrung.
    Bei Fälschungen fehlt dies oft komplett.

Besonders gefährdet sind Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die rund um ihre Handelsregistereintragung besonders viele offizielle Schreiben erwarten.

So gehen Sie richtig vor:

  • Zahlungsempfänger prüfen
    Gebühren laufen niemals über private Dienstleister.
  • Bankverbindung kontrollieren
    Auslandskonten → sofort misstrauisch werden.
  • Rücksprache halten
    Im Zweifel: bei uns, beim Notar oder beim Gericht nachfragen.
  • Zahlung aussetzen & Unterlagen sichern
    Rechnungen aufbewahren, Bank kontaktieren, keine Überweisung tätigen.

Wir empfehlen, diese Warnung in Ihrem Umfeld zu teilen – nur so können wir gemeinsam verhindern, dass Betrugsversuche Erfolg haben.

Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich einer eingegangenen Rechnung wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten Sachbearbeiter bzw. Ihre bekannte Sachbearbeiterin in unserer Kanzlei.


WARNUNG VOR GEFÄLSCHTEN E-MAILS IM NAMEN DES BUNDESZENTRALAMTS FÜR STEUERN (BZST) (Stand 05/2025)

Aktuell kursieren weiterhin betrügerische E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Diese Nachrichten zielen darauf ab, Empfänger zur Zahlung angeblicher Steuerschulden zu bewegen oder persönliche Daten abzugreifen.

Besonders häufig: Fake-E-Mails zu angeblichen Verspätungszuschlägen

Typisch sind Betreffzeilen wie: „Hinweis zur verspäteten Abgabe der Einkommensteuer 2023“

Kennzeichen der betrügerischen Nachrichten:

  • Versand über falsche Absender, z. B.
    „info@bzst-zahlungsfrist.com“,
    „news@bzst-infos.de“.
  • Beigefügte PDFs, die offiziellen Bescheiden ähneln.
  • Aufforderung zur Zahlung eines angeblichen Verspätungszuschlags über einen Link.

Wichtig zu wissen:

Das BZSt setzt keine Verspätungszuschläge bei Einkommensteuererklärungen fest – das tun ausschließlich die Finanzämter.

Weitere bekannte Varianten

  • Gefälschte Steuerbescheide oder Zahlungsaufforderungen
  • Absender mit leicht abgewandelten Domains, teilweise sogar ähnlich wie offizielle „@bzst.bund.de“
  • Links zu gefälschten Formularen oder Zahlungsseiten

So erkennen Sie betrügerische BZSt-E-Mails

  • Ungewöhnliche oder abgewandelte Absenderadresse
  • Dringliche Zahlungsaufforderungen
  • Fehlende persönliche Ansprache
  • Sprachliche Fehler
  • Aufforderung zur Eingabe sensibler Daten

Wenn Sie eine verdächtige E-Mail erhalten

  • Keine Anhänge öffnen
  • Keine Links anklicken
  • Keine Daten eingeben
  • E-Mail löschen
  • Bei Unsicherheit: uns kontaktieren
  • Optional: E-Mail an das BZSt weiterleiten (oeffentlichkeitsarbeit@bzst.bund.de)

Weitere Informationen und Beispiele stellt das BZSt auf seiner Website zur Verfügung.  BZSt – Warnung vor Betrugsversuchen

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Phishing-Trainings für Unternehmen und deren Mitarbeitende über verschiedene Anbieter zu buchen. So wird die Sensibilität für solche Betrugsversuche erhöht und der sichere Umgang mit potenziell gefährlichen E-Mails gefördert.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Unterstützung bei der Vorbeugung gegen Phishing-Angriffe benötigen.

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Betrugsmaschen entwickeln sich ständig weiter – oftmals mit hohem technischen und gestalterischen Aufwand. Wir aktualisieren diesen Blogartikel regelmäßig, sobald neue Fälle bekannt werden.

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