Positivliste des Gesundheitsministeriums
Diese Positivliste definiert Branchen, die nicht durch Schließungen aufgrund der Allgemeinverfügungen der Bayerischen Staatsregierung betroffen sind. In der beigefügten Positivliste wird nur auf bekanntgewordene Zweifelsfälle eingegangen. Sie dient nur als ergänzende Auslegungshilfe für die Allgemeinverfügungen.
U.a. sind auch wir Steuerberaterkanzleien dort als notwendig eingestuft worden und stehen Ihnen für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung.