Verlängerung Antragsfrist und Aktualisierung FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe

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Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen.

Die Fristverlängerung begrüßt BStBK-Präsident und unser Partner Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Es freut uns, dass unsere Alarmmeldungen gewirkt haben. Vor dem Hintergrund der technischen Probleme vieler Kolleginnen und Kollegen beim Registrierungsprozess ist diese Fristverlängerung angebracht. Unser Berufsstand arbeitet am Limit. Die einmonatige Verlängerung verschafft uns nun mehr Luft für die zeitintensive Beantragung. Es könnte aber sein, dass eine weitere Verlängerung notwendig wird, um den Unternehmen wirklich wirksam in dieser Krise zu helfen.“ Dennoch zeigt sich Schwab nicht ganz zufrieden. „Wir haben es noch immer mit vielen Abgrenzungsfragen zu tun. Leider werden diese nur sukzessive im FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums geklärt. Das muss schneller gehen. Unternehmen und Berater benötigen Rechtssicherheit, damit das Programm auch beansprucht wird und kein Papiertiger bleibt.“

Diesen FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aktualisiert. Zu den Änderungen zählt u. a. die Ergänzung der Umsatzdefinition (Unterpunkt 1.3). Alle Änderungen wurden durch eine kursive Schrift gekennzeichnet.

 

Für dieses Thema stehen Ihnen bei uns in der Kanzlei beratend zur Seite:
Frau Barbara Rampp (Steuerberaterin, barbara.rampp@swmp.eu) und
Frau Adele Kaus (Prüfungs- und Steuerassistentin, adele.kaus@swmp.eu)