Der perfekte Abschlag

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Was war das für ein Tag für das gesamte SWMP-Team. Am Freitag ging es gemeinsam mit dem Bus zum Golfclub „Gut Westerhart“, wo uns drei erfahrene Trainer in die wunderbare Welt des Pitchens und Puttens und der Schwünge und Schläger einwiesen.

DER PERFEKTE ABSCHLAG

Ein „Hole-in-one“ hat vielleicht nicht bei jedem geklappt, aber nach diesem Kurs können in Zukunft ein paar Kollegen mehr über ein „Giraffe-Ass“, einen „Dackeltöter“ und den „Benzinger“ fabulieren oder vielleicht sogar den einen oder anderen „Mulligan“ zugeben. 😉⛳️

Neben der sportlichen Herausforderung kam auch das leibliche Wohl nicht zu kurz. Ein wirklich gelungener Tag, der viele schöne Erinnerungen hinterlässt.

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Die Bundesregierung hat sich angesichts der Corona-Krise am 3.6.2020 auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Geplant ist u.a. eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze und die Einführung einer neuen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.

Weitere Infos für Sie als Arbeitgeber und zum Thema Kurzarbeit

Aktuelle Mandanten-Info der DATEV zum Thema Kurzarbeit sowie einen aktuellen Beitrag in der NWB Fachzeitschrift zum Thema „Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers und ihre Grenzen“

Datenschutz – keine sensiblen Informationen mehr mit Telefax

Jetzt beurteilen auch die Aufsichtsbehörden im Datenschutz das Telefax als unsichere Kommunikationslösung. Insbesondere für sensible Unternehmens- oder Gesundheitsdaten ist die Nutzung des Telefax nicht mehr anzuraten. Bei Apotheken, Ärzten und Kliniken besteht dringender Handlungsbedarf!