Investitions-Booster 2025: Neues Steuerpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

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Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt – kurz: Investitions-Booster 2025. Bereits am 26. Juni hatte der Bundestag grünes Licht gegeben. Das Ziel: Investitionen ankurbeln, Innovationen fördern und Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken. Was steckt konkret im Investitions-Booster? Wir fassen die wichtigsten Maßnahmen und steuerlichen Änderungen zusammen.

DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG: MEHR ANREIZ FÜR INVESTITIONEN

Unternehmen profitieren wieder von der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter – gültig für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027. Der Abschreibungssatz darf bis zum Dreifachen der linearen AfA, maximal 30 %, betragen – also höher als bei früheren Regelungen.
Wichtig: Die Regelung gilt branchen- und objektübergreifend für alle beweglichen Wirtschaftsgüter – nicht nur für Ausrüstungsinvestitionen

FÖRDERUNG DER ELEKTROMOBILITÄT

Die Regierung setzt auch steuerliche Anreize für klimafreundliche Mobilität:

Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge (neu und gebraucht):

  •  Gilt für Käufe von 07/2025 bis 12/2027 (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge)
  • Für alle Elektrofahrzeuge i.S. v. § 9 Abs. 2 KraftStG: PKW, LKW und Busse
  • Gilt nicht für E-Bikes
  • Abschreibung: 75 % im 1. Jahr, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %
  • Keine Kumulierung mit Sonderabschreibungen möglich
  • Abschreibungsbetrag bereits im Anschaffungsjahr als voller Jahresbetrag

Höherer Höchstbetrag bei Dienstwagenbesteuerung:

  • Für rein elektrische Fahrzeuge gilt ab 1. Juli 2025 ein erhöhter Bruttolistenpreis von 100.000 € (vorher 70.000 €), bei Anwendung der 1 %- oder Fahrtenbuchmethode wird weiterhin nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage angesetzt.

KÖRPERSCHAFTSTEUER SINKT SCHRITTWEISE AUF 10 %

Ab dem Jahr 2028 beginnt eine jährliche Reduktion der Körperschaftsteuer von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032:

  • 2028: 14 %
  • 2029: 13 %
  • 2030: 12 %
  • 2031: 11 %
  • ab 2032: 10 %

Ziel ist es, Deutschland als Unternehmensstandort steuerlich wettbewerbsfähiger zu machen. Ergänzende Regelungen, z. B. bei der Kapitalertragsteuer, sollen später folgen.

THESAURIERUNGSSTEUERSATZ FÜR PERSONENUNTERNEHMEN SINKT EBENFALLS

Auch Personenunternehmen werden entlastet: Der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne wird angepasst, um eine gleichwertige Belastung wie bei Kapitalgesellschaften zu erreichen:

  • Bis 2027: 28,25 %
  • 2028/2029: 27 %
  • 2030/2031: 26 %
  • Ab 2032: 25 %

Das stärkt die Eigenkapitalbildung im Mittelstand und fördert langfristige Investitionen.

FORSCHUNGSZULAGE WIRD ATTRAKTIVER

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wird deutlich aufgewertet – besonders für kleinere und mittlere Unternehmen:

  • Erhöhung der förderfähigen Stundenvergütung:
    Einzel- und Mitunternehmer erhalten künftig 100 €/Stunde statt 70 €, für max. 40 Stunden/Woche.
  • Gemeinkostenpauschale:
    Ab 2026 werden pauschal 20 % der individualisierten Aufwendungen als Gemeinkosten anerkannt – das senkt den bürokratischen Aufwand erheblich.
  • Höhere Fördergrenze:
    Die maximale Bemessungsgrundlage wird ab 2026 auf 12 Mio. € jährlich angehoben (zuvor 10 Mio. €).

FAZIT: STARKER IMPULS FÜR INNOVATION UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT!

Mit dem Investitions-Booster 2025 setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für Investitionsfreude, Digitalisierung und Klimaschutz – Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen steuerlichen Rahmenbedingungen vertraut machen, um die Chancen optimal zu nutzen.

WIR BERATEN SIE GERNE!

Welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen besonders attraktiv sind und wie Sie davon bestmöglich profitieren können, analysieren wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zum Investitions-Booster 2025 – wir unterstützen Sie kompetent und vorausschauend.

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