Neue Partnerschaft mit Circula

zurück

Nach unserer Teilnahme am Zertifizierungsprogramm für Steuerberater sind wir offizielle Partner Kanzlei von Circula. 

Circula ist die intelligente App für Mitarbeiterauslagen wie z.B. Reisekosten, Spesenabrechnung, und Verpflegungsmehraufwendungen. Diese intuitive App ermöglicht es den Mitarbeitern die vorhandenen Unterlagen  über das Smartphone rasch und problemlos einzureichen. Die Zuordnung der Unterlagen erfolgt webbasiert und kann ohne Bruch des Mediums in DATEV übergeben werden. Circula ergänzt die DATEV-Welt perfekt durch Cloud-Schnittstellen. 

 Circula könnte eine Lösung für Ihr Unternehmen sein und Sie möchten mehr über Circula erfahren? Sprechen Sie uns an! 

Weitere Artikel

DATEV Arbeitnehmer Online

Gehen Sie mit der Zeit und verteilen Sie digitale Lohnabrechnungen an Ihre Angestellten. Das spart nicht nur Papier und Porto, sondern auch Zeit und unnötigen Verwaltungsaufwand.

Voraussetzungen Corona Soforthilfe, Liquiditätsengpass sowie Corona Überbrückungshilfe Bund

Nachdem die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfe abgelaufen ist und die meisten Anträge bearbeitet sein dürften, möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen der Fördervoraussetzungen und Definition des Liquiditätsengpasses informieren.

Arbeitgeberbestätigung für Ausgangsbeschränkungen, Überbrückungsfinanzierung für Novemberhilfen, Pflichtveranlagung bei Bezug von Kurzarbeitergeld

Aktuellen Entwicklungen zu den Themen Ausgangsbeschränkungen, Überbrückungsfinanzierungen für Novemberhilfen sowie die Pflichtveranlagung bei Bezug von Kurzarbeitergeld

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.