Grundsteuerreform 2022
WARUM DIESE GRUNDSTEUERREFORM?
Aktuell wird die Grundsteuer auf Grundlage von Einheitswerten ermittelt. Die Einheitswerte, mit denen derzeit gerechnet wird, sind völlig veraltet. Aufgrund des enormen verwaltungstechnischen Aufwands, bei dem alle sechs Jahre die Grundsteuer neu bemessen werden sollte, ist man bei den Einheitswerten in den alten Bundesländern von 1964 und in den neuen Bundesländern von 1935 geblieben.
WIE DEN GRUNDSTEUERWERT BERECHNEN?
Dazu werden 3 Werte herangezogen.
- Den Grundstückswert – ermittelt das Finanzamt.
- Die Steuermesszahl – ergibt sich aus dem Gesetz.
- Den Hebesatz – legen die einzelnen Gemeinden und Kommunen fest.
Beginnend ab dem 01. Januar 2022 startet die Neubewertung der Grundstücke. Als Immobilienbesitzer und | oder Grundstückseigentümer erhalten Sie die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung. In der Regel erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt oder durch die Tagespresse bzw. durch das Internet. Anhand dieser Angaben ermittelt das Finanzamt den aktuellen Grundstückswert.
WIE DEN GRUNDSTÜCKSWERT ERMITTELN?
In den meisten Bundesländern wird der Grundstückswert nach dem sogenannten Bundesmodell berechnet. Anstelle des alten Einheitswertes wird ein Grundbesitzwert anhand von Bodenwert, Mietniveaustufe, Grundstücksfläche, Wohnfläche, Nettokaltmiete, Bebauungsart und Gebäudealter ermittelt.
WAS MÜSSEN SIE ALS IMMOBILIENBESITZER UND | ODER GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER TUN?
Tragen Sie die für die Erklärung benötigten Unterlagen zusammen. Das sind z. B.
- Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens
- Grundstücksart (z. B. unbebaut, Wohngrundstücke, Wald- und Forstwirtschaftsfläche) des Grundstücks
- Bisheriger Einheitsbescheide.
Achtung: Müssen Sie einen Grundbuchauszug oder eine Flurkarte anfordern, dann handeln Sie schnell. Bekanntermaßen dauert es immer ein bisschen und der Abgabetermin beginnt am 01. Juli 2022. Der 31. Oktober 2022 ist der letzte Abgabetermin für die Grundstückssteuererklärung. Dieser Stichtag gilt auch für steuerlich beratene Mandanten.
Die neue Grundsteuer zahlen sie erst ab dem 01. Januar 2025.
Sie wünschen Beispiele und Berechnungsschemas, dann lesen Sie gerne in unserem Merkblatt nach. Hier finden Sie auch Informationen zur Steuermesszahl, Hebesatz und den Abweichungen der Ländermodelle.
Sie sind Mandant und benötigen Hilfe bei der Erstellung der Erklärung oder möchten diese komplett an uns übergeben? Wir werden Sie im Februar dazu kontaktieren.
Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, empfehlen wir Ihnen unsere SWMP-App. Hier finden Sie jeden Monat in leicht verständlichen Erklärvideos Antworten auf Ihre drängendsten Steuerfragen.
Videos und Merkblätter erhalten Sie auch in unserem Downloadbereich zu vielen steuerlich relevanten Themen. Durch die bequeme Suchfunktion finden Sie die passenden Merkblätter und Videos schnell und erhalten Ihre passende Antwort sofort – auch das Video Grundsteuerreform ist demnächst hier zu finden. Sehen Sie als Erstes das neue Video Grundsteuereform – was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen.