Steuerinfos für PV-Anlagen-Besitzer

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Durch den Jahreswechsel zu 2023 und die Einführung des Jahressteuergesetzes 2022 kann es zu wesentlichen Änderungen für derzeitige und zukünftige PV-Anlagen-Betreiber. Übersichtlich und prägnant zusammengestellt gehen wir auf die wesentlichen Punkte für PV-Anlagen-Besitzer ein.
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Sie haben bereits eine PV-Anlage (seit 2022 oder früher), Ihre Anlage hat eine Leistung unter 30 kWp und ist auf Ihrem Wohnhaus oder Nebengebäude installiert?

  •  Die Anlage ist in der Einkommensteuererklärung ab 2022 nicht mehr anzugeben.
  • Sie kann auch nicht freiwillig angegeben werden um etwaige Verluste geltend zu machen
  • Die Umsatzsteuerliche Behandlung ändert sich nicht
  • Sind Sie Kleinunternehmer, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben
  • Sind Sie Regelversteuerer überprüfen Sie, ob Sie Ihre PV-Anlage schon länger als fünf Jahre betreiben, Sie können dann zur Kleinunternehmerregelung wechseln

Sie haben bereits eine PV-Anlage (seit 2022 oder früher), Ihre Anlage ist auf einem gemischt genutztem Gebäude und hat eine Leistung unter 15 kWp pro Wohn- Gewerbeeinheit (bis max. 100 kWp Leistung pro Steuerpflichtigen)

  • die Anlage ist in der Einkommensteuererklärung ab 2022 nicht mehr anzugeben.
  • Sie kann auch nicht freiwillig angegeben werden um etwaige Verluste geltend zu machen
  • Die Umsatzsteuerliche Behandlung ändert sich nicht
  • Sind Sie umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben
  • Sind Sie umsatzsteuerlicher Regelversteuerer überprüfen Sie, ob Sie Ihre PV-Anlage schon länger als fünf Jahre betreiben; Sie können dann zur Kleinunternehmerregelung wechseln

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