Steuerinfos für PV-Anlagen-Besitzer

zurück
Durch den Jahreswechsel zu 2023 und die Einführung des Jahressteuergesetzes 2022 kann es zu wesentlichen Änderungen für derzeitige und zukünftige PV-Anlagen-Betreiber. Übersichtlich und prägnant zusammengestellt gehen wir auf die wesentlichen Punkte für PV-Anlagen-Besitzer ein.
STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER.

Sie haben bereits eine PV-Anlage (seit 2022 oder früher), Ihre Anlage hat eine Leistung unter 30 kWp und ist auf Ihrem Wohnhaus oder Nebengebäude installiert?

  •  Die Anlage ist in der Einkommensteuererklärung ab 2022 nicht mehr anzugeben.
  • Sie kann auch nicht freiwillig angegeben werden um etwaige Verluste geltend zu machen
  • Die Umsatzsteuerliche Behandlung ändert sich nicht
  • Sind Sie Kleinunternehmer, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben
  • Sind Sie Regelversteuerer überprüfen Sie, ob Sie Ihre PV-Anlage schon länger als fünf Jahre betreiben, Sie können dann zur Kleinunternehmerregelung wechseln

Sie haben bereits eine PV-Anlage (seit 2022 oder früher), Ihre Anlage ist auf einem gemischt genutztem Gebäude und hat eine Leistung unter 15 kWp pro Wohn- Gewerbeeinheit (bis max. 100 kWp Leistung pro Steuerpflichtigen)

  • die Anlage ist in der Einkommensteuererklärung ab 2022 nicht mehr anzugeben.
  • Sie kann auch nicht freiwillig angegeben werden um etwaige Verluste geltend zu machen
  • Die Umsatzsteuerliche Behandlung ändert sich nicht
  • Sind Sie umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben
  • Sind Sie umsatzsteuerlicher Regelversteuerer überprüfen Sie, ob Sie Ihre PV-Anlage schon länger als fünf Jahre betreiben; Sie können dann zur Kleinunternehmerregelung wechseln

Sie wollen die PV-Anlagen-Förderung nutzen oder zur Kleinunternehmerregelung wechseln? Dann kontaktieren Sie uns oder vereinbaren direkt einen Termin.

Termin Vereinbaren

Photovoltaikanlage auf Ein- und Mehrfamilienhäusern

Weitere Artikel

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.

Ausbildungsfreibetrag

Wird Ihr Kind volljährig, können Sie als Eltern einen Ausbildungsfreibetrag erhalten.

Elternhilfe Corona, Formular für die Notbetreuung der Kinder und App Kurzarbeit der Arbeitsagentur

Elternhilfe Corona für Arbeitgeber und Selbstständige, Formular für die Erklärung zur Berechtigung für die Notbetreuung, App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber bei der Antragstellung auf Kurzarbeit

AG-Bestätigung wg. Ausgangssperren

Muster einer Arbeitgeberbestätigung für Ausgangssperren in Anlehnung an eine Vorlage von Arbeitgeberverbänden in Bayern.