Update zu den Verzögerungen bei der Beantragung von Novemberhilfe

zurück
Aktuell gibt es zeitliche Verzögerungen bzw. Probleme bei der Beantragung und Auszahlung der Novemberhilfe. Derzeit können nur Anträge von Soloselbständigen mit einer Direktzahlung bis max. 5.000 Euro sowie Anträge auf Abschlagszahlungen gestellt werden.

Folgende Zeitschiene gibt die IHK München derzeit aus:

Anträge von Soloselbständigen mit einer Direktzahlung bis max. 5.000 Euro sowie Anträge auf Abschlagszahlungen können bereits gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.

Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung wie folgt:

  • 50% der Förderhöhe, jedoch max. 10.000 Euro
  • Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die Bewilligungsstelle voraussichtlich ab Anfang Januar 2021 ausbezahlt.
  • Im Rahmen der Novemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfe Bund) ist aufgrund der Vollzugshinweise des Bundes vorgesehen, dass eine Stichprobe an Anträgen vor der Abschlagszahlung eine Prüfung im Fachverfahren durchläuft. Die Programmierungsarbeiten zu diesem Fachverfahren erfolgen durch den Dienstleister des Bundes und werden voraussichtlich erst in einigen Wochen abgeschlossen sein. Die Bewilligungsstellen können derzeit zu gestellten Anträgen leider keine Einsicht nehmen und daher weder Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilen noch Änderungen vornehmen.

Direktanträge von Soloselbständigen: Direktzahlung bis max. 5.000 Euro (Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst mit dem Start der Antragsbearbeitung ausbezahlt werden können)

Die Bearbeitung der Anträge jenseits der Direktanträge und der Abschlags-zahlungen ist verzögert. Mit einer Auszahlung ist erst im Januar 2021 zu rechnen. Das von einem von Berlin beauftragten Dienstleister erstellte Portal zur Antragsbearbeitung ist bisher nicht fertiggestellt. Dies soll bis Ende Dezember passiert sein. Mehr Infos in der beigefügten PDF-Datei.

Weitere Infos erhalten Sie unter IHK München – Corona: Finanzielle Unterstützung für Unternehmen

Weitere Artikel

Modernes Büro

In unseren Kanzlei-Büros legen wir Wert auf moderne Ausstattung, um gesundes Arbeiten in einem wertschätzenden Umfeld zu ermöglichen. Dazu gehören in unseren Augen vor allem digitalisierte Arbeitsplätze sowie eine augen- und rückenfreundliche Einrichtung mit großen Monitoren, Headsets und ergonomischen Möbelstücken.

Aktivrente ab 2026: Steuerfrei hinzuverdienen im Ruhestand

Ab dem 1. Januar 2026 tritt mit der sogenannten Aktivrente eine neue steuerliche Regelung in Kraft, die insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter interessant ist. Ziel des Gesetzgebers ist es, erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten – und das mit einem attraktiven steuerlichen Anreiz. Doch wer kann die Aktivrente nutzen, welche Einnahmen sind begünstigt und worauf ist in der Praxis zu achten? Wir geben einen Überblick.

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder behördliche Betriebsschließungen mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen, können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten führen.

VORSTEUERABZUG

Die Frist für den Vorsteuerabzug gemischt genutzter Gegenstände gilt es unbedingt einzuhalten da ansonsten die komplette Verweigerung des Vorsteuerabzuges durch das Finanzamt erfolgt.