5 Argumente für die Digitalisierung mit „DATEV Unternehmen online“

zurück
Digitalisierte Unternehmen sind für die Zukunft gerüstet und genießen viele weitere Vorteile. Nahtlose Prozesse und eine effektive Datennutzung ermöglichen es Ihnen, ihre Daten schnell und unkompliziert dem Finanzamt oder Steuerberater zur Verfügung zu stellen.

Mit Digitalisierung wettbewerbsfähig bleiben 

Digitalisierung bedeutet, die bestehenden Prozesse des Unternehmens auf digitale Medien zu übertragen. Bestehende Prozesse sollen dabei in ihrem Ablauf nicht verändert, sondern lediglich an die Technologie angepasst werden. Daraus ergibt sich die größte Nutzererfahrung und Ersparnis. 

5 ARGUMENTE FÜR DIGITALE DATEN 

  1.  Nahtlose Prozesse
    In heutigen Unternehmen wechseln viele Prozesse zwischen analogen und digitalen Medien. Mit einer zielorientierten Digitalisierung wird der gesamte Prozess auf einem einzigen Medium abgebildet. Alle Beteiligten (intern und extern) verfügen dadurch zeitnah über die gleichen Daten in optimaler Ausführung.  
  2. Effektivere Datennutzung
    Im täglichen Arbeitsprozess fallen viele Daten an, wovon ein Großteil verloren geht, wenn die Digitalisierung nicht konsequent umgesetzt ist. Digitale Prozesse speichern alle erhobenen Daten plattformübergreifend und können als übersichtliche Auswertung ausgespielt werden.  
  3. Wettbewerbsfähigkeit
    Unternehmen, die nicht in die Digitalisierung einsteigen, haben laut Prognosen zukünftig Schwierigkeiten im Wettbewerb. Dies betrifft nicht nur internationale Konkurrenz, sondern auch den lokalen Wettbewerb. Dagegen können Unternehmen mit digitalen Arbeitsabläufen schnell und unkompliziert auf Veränderungen am Markt reagieren. Diese Flexibilität wird durch mobile und digitale Prozesse erreicht, die einfach und schnell auf die jeweiligen Anwender und Unternehmen anpassbar sind. 
  4. Verschiedene Lizenzmodelle
    Heutzutage muss eine Software nicht mehr aufwendig geplant werden – bedienungsfreundliche Strukturen, Cloud-Software-Lösungen oder individuelle Lizenzmodelle bieten für Firmen bezahlbare Alternativen. Dadurch können vor allem kleine Unternehmen angepasste Software implementieren. 
  5. Steigerung der Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit
    Mehr und mehr Menschen verlagern ihren Alltag ins Internet und auf Apps. Corona und Homeoffice haben dem digitalen Wandel in der Arbeitswelt einen enormen Schub gegeben. Individuell angepasste Anwendungen sind genau auf die Anforderungen der Unternehmen und deren Mitarbeiter zugeschnitten. Mitarbeiter bekommen so zeitsparende und einfach anwendbare Helfer für komplexe Arbeitsabläufe und Daten. 

Im Unternehmen können grundsätzliche alle Prozesse digitalisiert werden. Manche Prozesse sollten aber aufgrund der Verfügbarkeit, Frequenz oder Wichtigkeit genau geprüft werden. Wir setzen für den individuellen und besten Komfort beim Datenaustausch auf „DATEV Unternehmen online“.  

„DATEV Unternehmen online“ schafft klare Strukturen, angepasstes Controlling und einen sehr guten Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens. 

Als digitale Kanzlei beraten wir Sie gerne bei der Digitalisierung – buchen Sie sich jetzt Ihr Beratungsgespräch per Mail. 

Weitere Artikel

Investitions-Booster 2025: Neues Steuerpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt – kurz: Investitions-Booster 2025. Bereits am 26. Juni hatte der Bundestag grünes Licht gegeben. Das Ziel: Investitionen ankurbeln, Innovationen fördern und Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken. Was steckt konkret im Investitions-Booster? Wir fassen die wichtigsten Maßnahmen und steuerlichen Änderungen zusammen.

Konjunkturpaket – Absenkung der Umsatzsteuer und Überbrückungshilfe

Die Bundesregierung hat sich angesichts der Corona-Krise am 3.6.2020 auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Geplant ist u.a. eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze und die Einführung einer neuen Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen.

Aktualisierung Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten Sie steuerliche Hilfen.

Die E-Rechnungspflicht kommt!

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde im März 2024 ebenfalls die Einführung der E-Rechnungspflicht beschlossen. Diese markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Rechnungsprozess effizienter zu gestalten und sowohl für Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung Zeit und Kosten zu sparen.