Erbschaftsteuer und Steuerbefreiungen

zurück
Das ErbStG sieht bestimmte Befreiungen vor. Hierzu zählt unter anderem Folgendes

FAMILIENHEIM

Erwerb von Todes wegen

Für den Erwerb eines Familienheims von Todes wegen gilt eine Steuerbefreiung. Begünstigter Personenkreis sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Voraussetzung ist, dass:

  • der Erblasser das Familienheim bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und
  • der Erbe das Familienheim unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
  • Beim Erwerb durch die Kinder des Erblassers darf

Ein steuerfreier Erwerb eines Familienheims liegt nach Rechtsprechung allerdings nur dann vor, wenn zusätzlich der überlebende Ehegatte durch den Erbfall end- gültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum am begünstigten Familienheim des verstorbenen Ehegatten erwirbt.

Einen allgemeinen Überblick über Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer mit Anwendungsbeispielen zum besseren Verständnis finden Sie in unserem Merkblatt „Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer“ zusammengefasst.

Praktische Suchfunktion im Downloadbereich Mandanten-Merkblätter auf der Homepage www.SWMP.eu.

Alle Videos und Merkblätter erhalten Sie in unserem Downloadbereich zu vielen steuerlich relevanten Themen. Durch die bequeme Suchfunktion finden Sie die passenden Merkblätter schnell und erhalten Ihre gesuchte Antwort sofort – auch das Merkblatt „Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer“ ist hier zu finden.

Weitere Artikel

Transparenzregister und Geldwäscheprävention

KNOW YOUR CUSTOMER! So lautet das Kernprinzip der Geldwäscheprävention und der zugehörigen Sorgfaltspflichten. Jede Gesellschaft, die im Handelsregister eingetragen ist, muss sich im Laufe des Jahres ins Transparenzregister eintragen lassen – ansonsten droht ein beachtliches Bußgeld in Höhe von 100000 € bis 150000 €.

Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.

Grundsteuerreform 2025: Was ändert sich?

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Bewertungsmaßstäbe erhoben. Die Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis als verfassungswidrig erklärt hatte.

Aktivrente ab 2026: Steuerfrei hinzuverdienen im Ruhestand

Ab dem 1. Januar 2026 tritt mit der sogenannten Aktivrente eine neue steuerliche Regelung in Kraft, die insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter interessant ist. Ziel des Gesetzgebers ist es, erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten – und das mit einem attraktiven steuerlichen Anreiz. Doch wer kann die Aktivrente nutzen, welche Einnahmen sind begünstigt und worauf ist in der Praxis zu achten? Wir geben einen Überblick.