Ausbildungsfreibetrag

zurück
Wird Ihr Kind volljährig, können Sie als Eltern einen Ausbildungsfreibetrag erhalten.

Im Amtsdeutsch heißt der Ausbildungsfreibetrag „Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes“. Damit soll der Mehraufwand, der während der Ausbildung entsteht, abgedeckt werden.

WANN BEKOMMT MAN DEN AUSBILDUNGSFREIBETRAG?

Befindet sich ein volljähriges Kind in Ausbildung und besteht ein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag, so steht den Eltern für die auswärtige Unterbringung eine Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro zu. Egal wie hoch das Einkommen und die Leistungen des Auszubildenden ist.

Der Betrag wird für jeden Monat, in dem die Bedingungen erfüllt sind, gewährt. Liegen die Bedingungen für den Freibetrag nur zu bestimmten Zeiten im Kalenderjahr vor, dann wird der Betrag für jeden Monat gekürzt, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Lesen Sie in unserem Merkblatt des Monats  mehr über mögliche steuerliche Vergünstigungen für Eltern. Erfahren Sie, was Sie bei Elterngeld und Mutterschutz beachten müssen und welche weiteren Vergünstigungen es für Familien gibt.

Auszubildende beim gemeinsamen Lernen.

Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, empfehlen wir Ihnen unsere SWMP-App. Hier finden Sie jeden Monat in leicht verständlichen Erklärvideos Antworten auf Ihre drängendsten Steuerfragen.

Videos und Merkblätter erhalten Sie auch in unserem Downloadbereich zu vielen steuerlich relevanten Themen. Durch die bequeme Suchfunktion finden Sie die passenden Merkblätter schnell und erhalten Ihre passende Antwort sofort – auch das Merkblatt „Familienförderung“ ist hier als Merkblatt des Monats zu finden.

Praktische Suchfunktion im Downloadbereich Mandanten-Merkblätter auf der Homepage www.SWMP.eu.

Weitere Artikel

Aktuelles zur Corona-Soforthilfe Bundesregierung und Land Bayern, Antrag online ausfüllbar

Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.

Nachweisgesetz – arbeitsrechtliche Änderungen ab 1. August 2022

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf ein Thema, das nicht steuerlicher, sondern arbeitsrechtlicher Natur ist, das geänderte Nachweisgesetz (NachwG), aufmerksam machen. Da die Umsetzungsfrist der Europäischen Union (EU) für die neuen Regeln am 31. Juli 2022 abläuft, treten die Neuregelungen recht kurzfristig schon zum 1. August 2022 in Kraft.

Hinzuverdienst bei Kurzarbeit, Verpflegungszuschuss Freistaat Bayern, Hilfe für Eltern bei Verdienstausfall

Informationen über Neuerungen in Verbindung mit Kurzarbeit, Verpflegungszuschuss und Hilfe für Eltern

vereinbarkeit von familie und beruf

SWMP ist Mitglied im Familienpakt Bayern. Unser Ziel ist es, allen SWMPlern den benötigten Freiraum für alle wichtigen Themen in einem Leben voller Veränderungen zu geben und auch in Zukunft für Fachkräfte attraktiv zu bleiben. Die Mitgliedschaft im „Familienpakt Bayern“ soll uns dabei unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beständig zu optimieren.