Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell

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Krankenversicherungsbeiträge 2022 noch in 2021 von der Steuer absetzen – Zahlungseingang vor dem 22.12.2021* beachten und Steuern sparen.

WELCHE KRANKENVER­SICHERUNGS­BEITRÄGE UND PFLEGEPFLICHT­VERSICHERUNGS­BEITRÄGE SIND STEUERLICH ABSETZBAR?

Beiträge zur Pflege- und auch zur Krankenversicherung können in Form der Basisabsicherung in unbegrenzter Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt für die private Krankenvollversicherung als auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Diese sogenannte Basiskrankenversicherung entspricht vom Leistungsspektrum her den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ausnahme des Krankengeldes.

WELCHE HÖCHSTGRENZE GILT ES ZU BERÜCKSICHTIGEN?

Die Aufwendungen für die Basisabsicherung gehören zu den Sonderausgaben, die in voller Höhe abziehbar sind. Andere Versicherungsbeiträge (zum Beispiel Beiträge zu Haftpflicht- oder Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und bestimmten Lebensversicherungen) sind nur abziehbar, wenn sie zusammen mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen die Summe von 1.900 Euro (bei Arbeitnehmern) bzw. 2.800 Euro (bei Selbstständigen) nicht überschreiten. Werden diese Grenzen überschritten, entfällt die Abzugsfähigkeit aller weiteren Versicherungsbeiträge.

Diese steuerlich berücksichtigungsfähigen Höchstbeiträge von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro sind allerdings oftmals schon durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft, so dass für alle weiteren Versicherungsbeiträge die Abzugsfähigkeit in der Regel entfällt.

VORAUSZAHLUNG VON KRANKENVER­SICHERUNGS­BEITRÄGEN ALS STEUERSPARMODELL

Durch vorgezogene Ausgaben für die Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, dass durch diese zusammengeballten Vorauszahlungen in den Folgejahren zusätzliche Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für künftige Jahre sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG im Zahlungsjahr abziehbar, sofern sie das 3-fache der für das Zahlungsjahr geleisteten Beiträge nicht übersteigen.

So können in den folgenden Jahren die Höchstbeträge für die übrigen Vorsorgeaufwendungen genutzt werden, da Sie nur im Zahljahr den Höchstbetrag für sonstige Versorgungsaufwendungen „aufbrauchen“. Greift z. B. bei:

  • Prämien für Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • private Haftpflichtversicherungen
  • bestimmte Lebensversicherungen

WER PROFITIERT VON DEM NEUEN BERECHNUNGSMODEL?

Jeder, der die Zahlung seiner Krankenkassenbeiträge selbst bestimmen kann, wie z. B.:

  • Unternehmer
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Beamte
  • Privatversicherte

* Achtung: Bitte unbedingt im Vorfeld bei der Versicherung nachfragen, bis wann der Geldeingang aus organisatorischen Gründen erforderlich ist und welche Folgen eine Vorauszahlung für Sie hat.

Ob und in welcher konkreten Höhe sich bei Ihnen persönlich durch Vorauszahlungen für private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge ein steuerlicher Vorteil ergibt, muss jeweils im Einzelfall berechnet werden.

Frau checkt die Versicherungsbedingungen bei der Vorauszahlung der Krankenkassen und Pflegepflichtversicherung zum Steuersparmodell.
Checken sie Ihre Versicherungsbedingungen bei der Vorauszahlung der Krankenkassen und Pflegepflichtversicherung zum Steuersparmodell.

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