Verlängerung Antragsfrist und Aktualisierung FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe

zurück
Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen.

Die Fristverlängerung begrüßt BStBK-Präsident und unser Partner Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Es freut uns, dass unsere Alarmmeldungen gewirkt haben. Vor dem Hintergrund der technischen Probleme vieler Kolleginnen und Kollegen beim Registrierungsprozess ist diese Fristverlängerung angebracht. Unser Berufsstand arbeitet am Limit. Die einmonatige Verlängerung verschafft uns nun mehr Luft für die zeitintensive Beantragung. Es könnte aber sein, dass eine weitere Verlängerung notwendig wird, um den Unternehmen wirklich wirksam in dieser Krise zu helfen.“ Dennoch zeigt sich Schwab nicht ganz zufrieden. „Wir haben es noch immer mit vielen Abgrenzungsfragen zu tun. Leider werden diese nur sukzessive im FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums geklärt. Das muss schneller gehen. Unternehmen und Berater benötigen Rechtssicherheit, damit das Programm auch beansprucht wird und kein Papiertiger bleibt.“

Diesen FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aktualisiert. Zu den Änderungen zählt u. a. die Ergänzung der Umsatzdefinition (Unterpunkt 1.3). Alle Änderungen wurden durch eine kursive Schrift gekennzeichnet.

 

Für dieses Thema stehen Ihnen bei uns in der Kanzlei beratend zur Seite:
Frau Barbara Rampp (Steuerberaterin, barbara.rampp@swmp.eu) und
Frau Adele Kaus (Prüfungs- und Steuerassistentin, adele.kaus@swmp.eu)

Weitere Artikel

Neuerungen und Links zu Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus

Verlängerung des Förderzeitraums bis März 2022 für die Überbrückungshilfe III Plus (ÜH III Plus) angekündigt. Aktuell ist eine Antragsstellung nur für die Fördermonate Juli bis Dezember 2021 möglich. Die wichtigsten Informationen und hilfreiche Links zur ÜH III Plus und zur Neustarthilfe Plus.

SWMP erweitert ihr Portfolio: Drei neue Firmenzweige für eine umfassende Beratung

Seit über 25 Jahren steht die SWMP PartGmbB Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für fundierte Expertise und individuelle Betreuung im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Um den wachsenden Anforderungen unserer Mandanten gerecht zu werden und ganzheitliche Lösungen anzubieten, haben wir unser Leistungsspektrum durch drei spezialisierte Firmenzweige erweitert: SWMP Next, SWMP Legal und SWMP ImmoSolutions.

Ausbildung als Steuerfachangestellter – Azubi-Movie

Azubi bei SWMP – darüber berichtete Simon in der Azubi-Movie – Herbstausgabe für die Region Augsburg vom 23.09.2021. Unsere Personalreferentin Carolin ergänzt das Interview mit einigen weiteren Informationen. Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten ist nicht langweilig und trocken. Die Anforderungen sind hoch und die technischen Möglichkeiten vielfältig. Als digitale Kanzlei gehen wir den Weg der Cloud-Lösungen mit unserem Team und unseren Mandanten. Klingt spannend …

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld

Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder behördliche Betriebsschließungen mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen, können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten führen.