DATEV Corona-Fördermittel-App und Einsatz des Berufsstandes

zurück
DATEV hat eine kostenlose Corona Fördermittel-App entwickelt, Einsatz des Berufsstands für die Unternehmen mit detailliertem 9-Punkte-Plan

1. DATEV Corona-Fördermittel-App

Unser Software-Partner DATEV hat eine kostenlose Corona Fördermittel-App entwickelt. Dieses kostenlose Tool führt Sie individuell nach Region, Branche, Größe und weiteren Kriterien gezielt zu den richtigen Fördermitteln und -maßnahmen.

Damit finden Sie gezielt die individuell für Sie in Frage kommenden Fördermittel und -maßnahmen. Das Tool ist auf Computer, Tablet oder Smartphone der perfekte Begleiter zu maßgeschneiderten Liquiditätshilfen, Fördermitteln und -maßnahmen.

Die App erreichen Sie hier.

Wir beraten und unterstützen Sie sehr gerne bei der Umsetzung und Beantragung der Fördermaßnahmen.

 

2. Einsatz des Berufsstands für die Unternehmen mit konkreten Vorschlägen

In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben Prof. Dr. Hartmut Schwab, der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und gleichzeitig Partner bei SWMP, und der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Gerhard Ziegler, die Umsetzung eines 9-Punkte-Plans angeregt, mit dem das Maßnahmenpaket der Bundesregierung schnell und bürokratiearm ausgeweitet und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Unternehmen abgemildert werden könnten.

Mit dem BMF-Schreiben sowie den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020 zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus wurde ein richtiger und wichtiger Schritt zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen unternommen, den der Berufsstand ausdrücklich begrüßt.

Um kurzfristig die Liquidität und mittelfristig das Überleben insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen zu sichern, regt der Berufsstand u.a. weitere folgende Maßnahmen an:

  1. Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldungen verschieben
  2. Stundung auch für die Lohnsteuer ermöglichen
  3. Wahlrecht auf Besteuerung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung)
  4. Zeitlich befristete Aussetzung von Meldepflichten
  5. Unbürokratische Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
  6. Ermöglichung eines Verlustrücktrags in die Jahre 2018 und 2019
  7. Schaffung eines „Corona-Abzugsbetrages“ in Form einer Rücklage
  8. Nachteilige Auswirkungen der Corona-Krise auf Steuererleichterungen verhindern
  9. Generelle Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärungen 2018 und 2019

In der Anlage erhalten Sie den detaillierten 9-Punkte-Plans sowie aktuelle Fragen und Antworten zum Thema Steuern des Bundesfinanzministeriums

Über den Fortgang der Maßnahmen halten wir Sie wie bisher auf dem Laufenden.

Weitere Artikel

Überbrückungshilfe Corona – Eckpunkte

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.

Steuererklärung 2021 Homeoffice

Das Arbeiten von zu Hause im Homeoffice ist normal geworden. Es wird sich in diesem Bereich sicherlich viel ändern. Nicht alle Arbeitnehmer werden zurück in die Vollzeitpräsenz gehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer konnten in den letzten zwei Jahren viele Erfahrungen machen, die nun in das neue Normal einfließen. Bei der Ausgestaltung gibt je nach Fall einiges zu berücksichtigen, z. B. mit Datenschutz, rechtlichen Grundlagen oder steuerlichen Vergünstigungen. Egal wie Ihr Homeoffice zukünftig aussieht – haben Sie an alles gedacht?

Strafrechtliche Risiken der Corona-Hilfen und Beweisvorsorge

Unternehmen erhalten wegen der Corona-Pandemie verschiedenste Unterstützung zur Liquiditätssicherung. Es gilt die Voraussetzungen genau zu beachten und keinesfalls einfach so eine der Hilfen zu beantragen, denn solches Verhalten kann verschiedenste Straftatbestände verwirklichen.

Wiederkehr der Steuersätze von 19 und 7% zum 01.01.2021

Mit unseren Corona Newslettern Nr. 35, 36, 39 und 40 haben wir ausführlich darüber informiert, welche Konsequenzen sich für Ihren unternehmerischen Alltag durch die temporäre Absenkung der Steuersätze ergeben. Bald geht nicht nur dieses sehr außerordentliche Jahr 2020 sondern auch die Übergangzeit für die abgesenkten Steuersätze zu Ende.