Aktuelles und weitere Konkretisierung zur Soforthilfe Corona

zurück
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Vgl. Soforthilfe Corona (Wirtschaftsministerium Bayern)
bzw. für Schwaben https://www.regierung.schwaben.bayern.de/Coronavirus.php.

Die Fördervoraussetzungen wurden in den letzten Tagen etwas konkretisiert, deshalb folgende ergänzende Erläuterungen:

1. Antragsberechtigte

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen.

Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z.B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.

Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Das heißt, nicht anzurechnen sind z.B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.

2. Höhe der Soforthilfe

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000€,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500€,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000€,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000€.

Zur Berechnung der Umrechnung von Teilzeitkräften und 450-Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

3. Antragsformular

Der Förderantrag ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München (= Bewilligungs- und Vollzugsbehörden) abrufbar und online ausfüllbar.

In Nr. 6 des Antrags ist die Höhe des Liquiditätsengpasses konkret zu beziffern. Anträge mit Angaben wie z. B. „noch nicht absehbar“ können nicht bearbeitet und somit nicht berücksichtigt werden.

Die Soforthilfe ist eine finanzielle Überbrückung für kleinere Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Beantragung ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, Betrug ist. Der Betrugstatbestand sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass jeder Fall, der bekannt wird, angezeigt wird und die Soforthilfe zurückzuzahlen ist.

Halten Sie sich bitte über die Links auf unsere Homepage auf dem Laufenden und kontaktieren Sie uns zu den Themen bitte bei Bedarf, wir werden Sie bei Ihren Fragen bestmöglich unterstützen.

Weitere Artikel

Der perfekte Abschlag

Was war das für ein Tag für das gesamte SWMP-Team. Am Freitag ging es gemeinsam mit dem Bus zum Golfclub „Gut Westerhart“, wo uns drei erfahrene Trainer in die wunderbare Welt des Pitchens und Puttens und der Schwünge und Schläger einwiesen.

Ausbildung zum Steuerfachangestellten bei SWMP

Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres und rechtzeitig zum Start der neuen Azubis berichten Selin und Simon über ihren Start bei SWMP Steuerberatungsgesellschaft und ihre Erfahrungen aus dem Azubialltag.

Achtung: Betrug!

Immer wieder tauchen neue Betrugsmaschen auf, die gezielt Unternehmer, Gründer und Privatpersonen treffen sollen. Viele dieser Schreiben oder E-Mails wirken täuschend echt und sind oft nur schwer von echten Behörden- oder Amtsmitteilungen zu unterscheiden. Damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind, sammeln wir in diesem Beitrag die aktuellsten betrügerischen Methoden – die jeweils neueste Masche steht immer ganz oben. So können Sie sich, Ihr Unternehmen und Ihr Umfeld jederzeit bestmöglich schützen.

Bezugsquellen Mund-Nasen-Masken

Aufgrund der von Kanzlerin Merkel und den Länderregierungschefs ausgesprochenen dringenden Empfehlung zum Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel erhalten Sie anbei zwei Bezugsquellen solcher Mund-Nasen-Masken aus unserer Region für Sie, Ihre Mitarbeiter und ggf. Ihre Kunden.