Antrag auf Überbrückungshilfe

zurück
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Bundesprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 24,6 Milliarden Euro.

Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern. Ab sofort können Anträge durch uns auf Überbrückungshilfe gestellt werden.

Geplant ist, dass die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ab dem 20.07.2020 mit der Bearbeitung der Anträge auf Überbrückungshilfe beginnen kann. Erste Auszahlungen dürften dann in der nächsten Woche erfolgen. Aktuelle Informationen und tägliche Updates zur Überbrückungshilfe stellt die IHK München hier zur Verfügung. Auch das Corona-Glossar von A-Z der IHK München bietet umfassende Informationen zu den Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen. Die beigefügte Checkliste gibt Ihnen ebenfalls einen umfassenden Überblick.

 

Für dieses Thema stehen Ihnen bei uns in der Kanzlei beratend zur Seite:
Frau Barbara Rampp (Steuerberaterin, barbara.rampp@swmp.eu) und
Frau Adele Kaus (Prüfungs- und Steuerassistentin, adele.kaus@swmp.eu)

Weitere Artikel

5 Argumente für die Digitalisierung mit „DATEV Unternehmen online“

Digitalisierte Unternehmen sind für die Zukunft gerüstet und genießen viele weitere Vorteile. Nahtlose Prozesse und eine effektive Datennutzung ermöglichen es Ihnen, ihre Daten schnell und unkompliziert dem Finanzamt oder Steuerberater zur Verfügung zu stellen.

Update zu den Verzögerungen bei der Beantragung von Novemberhilfe

Aktuell gibt es zeitliche Verzögerungen bzw. Probleme bei der Beantragung und Auszahlung der Novemberhilfe. Derzeit können nur Anträge von Soloselbständigen mit einer Direktzahlung bis max. 5.000 Euro sowie Anträge auf Abschlagszahlungen gestellt werden.

Steuerinfos für PV-Anlagen-Besitzer

Durch den Jahreswechsel zu 2023 und die Einführung des Jahressteuergesetzes 2022 kann es zu wesentlichen Änderungen für derzeitige und zukünftige PV-Anlagen-Betreiber. Übersichtlich und prägnant zusammengestellt gehen wir auf die wesentlichen Punkte für PV-Anlagen-Besitzer ein.

Steuererklärung 2021 Homeoffice

Das Arbeiten von zu Hause im Homeoffice ist normal geworden. Es wird sich in diesem Bereich sicherlich viel ändern. Nicht alle Arbeitnehmer werden zurück in die Vollzeitpräsenz gehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer konnten in den letzten zwei Jahren viele Erfahrungen machen, die nun in das neue Normal einfließen. Bei der Ausgestaltung gibt je nach Fall einiges zu berücksichtigen, z. B. mit Datenschutz, rechtlichen Grundlagen oder steuerlichen Vergünstigungen. Egal wie Ihr Homeoffice zukünftig aussieht – haben Sie an alles gedacht?