Neuerungen und Links zu Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus

Verlängerung des Förderzeitraums bis März 2022 für die Überbrückungshilfe III Plus (ÜH III Plus) angekündigt. Aktuell ist eine Antragsstellung nur für die Fördermonate Juli bis Dezember 2021 möglich. Die wichtigsten Informationen und hilfreiche Links zur ÜH III Plus und zur Neustarthilfe Plus.

WICHTIGE LINKS UND FAQ

• ÜBERBLICK: WAS IST DIE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III PLUS?

ÜBERBLICK: WAS IST DIE NEUSTARTHILFE PLUS

 

Auf folgenden Seiten finden Sie stets aktualisierte FAQ zu den staatlichen Hilfsprogrammen:

FAQ ÜBERBRÜCKUNGSHILFE

• FAQ NEUSTARTHILFE Plus

 

STATUS ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III PLUS

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

  • Förderzeitraum betrifft die Fördermonate Juli bis Dezember 2021
  • Antragsfrist 31.12.2021
  • Verschärfung des Begriffs Corona-bedingt
    Ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch liegt nicht vor, wenn er z.B. auf Lieferengpässe, -verzögerungen oder fehlendes Personal zurückzuführen ist.
    Die Verschärfung des Begriff Corona-bedingt wirkt sich auch auf die Fördermöglichkeiten von Investitionen in Digitalisierungs– und Hygienemaßnahmen aus.
  • NEU: Alternativ zur Personalkostenpauschale kann in den Fördermonaten Juli bis September 2021gegebenenfalls eine Restart-Prämie beantragt werden.
    Für die Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche gelten abweichende Regelungen.
  • Eigenkapitalzuschuss wird weiterhin gewährt.
  • Schlussabrechnung muss Stand jetzt bis 30.06.2022 erfolgen

 

STATUS NEUSTARTHILFE PLUS

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

  • Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021
  • Pro Quartal ein separater Antrag
  • Erhöhung der maximalen Förderung
    Maximale Förderung pro Quartal für Soloselbstständige oder Ein-Personen-Kapitalgesellschaften bis zu 4.500 Euro. Für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sind maximal bis 18.000 Euro Förderung pro Quartal möglich
  • Keine Rückzahlung erforderlich bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Referenzumsatz 2019. Bei einem Umsatzeinbruch zwischen 40 und 60 Prozent erfolgt eine anteilige Rückzahlung der Fördersumme.
  • Schlussabrechnung muss Stand jetzt bis 30.06.2022 erfolgen

Alle weiteren Informationen über Antragstellung, Besonderheiten und mit welchen Maßnahmen Sie unterstützen bzw. beschleunigen können finden Sie in unseren Downloads. Alle Informationen zur angekündigten Fristverlängerung erhalten Sie sobald neue Informationen vorliegen.

STATUS MERKBLÄTTER

Alle Merkblätter werden regelmäßig aktualisiert – hereinschauen lohnt sich. Oder sie holen sich alle Aktualisierungen direkt aufs Handy mit unserer SWMP Info-App. Die App liefert Ihnen monatlich steuerrechtliche Fachinformationen, erklärt ausgewählte Steuerthemen anhand anschaulicher Videos, hält Sie über Steuerzahlungstermine auf dem Laufenden und bietet hilfreiche Antworten zu ausgewählten steuerrechtlichen Fragestellungen.