Jahressteuergesetz 2022

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In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendi- ger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU- Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Im Folgenden geben wir eine Zusammenfassung über die wichtigsten Änderungen, die bereits ab 2023 gelten.

Unsere Zusammenfassung zum ­Jahressteuer­gesetz 2022

  • Rückwirkende Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen ab 1.1.2022, § 3 Nr. 72 – neu – EStG (Regelungen eingeführt mit Regierungsentwurf)
  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent ab dem 1.1.2023, § 7 Abs. 1 Nummer 2 EStG-E
  • Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Abs. 3 EStG-E
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 € auf 1.000 € (bei Zusammenveranlagung von 1.602 € auf 2.000 €), § 20 Abs. 9 EStG-E
  • Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (Regelungen eingeführt mit Regierungsentwurf)
  • Prolongation der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b Abs. 2 und 3 EStG-E

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