Ausbildungsfreibetrag

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Wird Ihr Kind volljährig, können Sie als Eltern einen Ausbildungsfreibetrag erhalten.

Im Amtsdeutsch heißt der Ausbildungsfreibetrag „Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes“. Damit soll der Mehraufwand, der während der Ausbildung entsteht, abgedeckt werden.

WANN BEKOMMT MAN DEN AUSBILDUNGSFREIBETRAG?

Befindet sich ein volljähriges Kind in Ausbildung und besteht ein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag, so steht den Eltern für die auswärtige Unterbringung eine Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro zu. Egal wie hoch das Einkommen und die Leistungen des Auszubildenden ist.

Der Betrag wird für jeden Monat, in dem die Bedingungen erfüllt sind, gewährt. Liegen die Bedingungen für den Freibetrag nur zu bestimmten Zeiten im Kalenderjahr vor, dann wird der Betrag für jeden Monat gekürzt, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Lesen Sie in unserem Merkblatt des Monats  mehr über mögliche steuerliche Vergünstigungen für Eltern. Erfahren Sie, was Sie bei Elterngeld und Mutterschutz beachten müssen und welche weiteren Vergünstigungen es für Familien gibt.

Auszubildende beim gemeinsamen Lernen.

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