Bezugsquellen Mund-Nasen-Masken

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Aufgrund der von Kanzlerin Merkel und den Länderregierungschefs ausgesprochenen dringenden Empfehlung zum Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel erhalten Sie anbei zwei Bezugsquellen solcher Mund-Nasen-Masken aus unserer Region für Sie, Ihre Mitarbeiter und ggf. Ihre Kunden.

Vgl. dazu auch Artikel „Bund und Länder empfehlen Masken“ (n-tv)

 

Fa. Be Ve Log, Inh. Walter Schütze
Schwaigangerstrasse 32e
82418 Murnau
Tel.: +498841-48 96 94
Fax.: +498841-48 96 92
E-Mail.: bevelog@aol.com

ERVY Sports Fashion GmbH
Vertrieb: Thomas Sing
Mobil: +49 172 8197193
E-Mail: info@protg.eu

 

Wir empfehlen Ihnen, bei Interesse schnell zu handeln, die Kapazitäten sind auch hier begrenzt.

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Der perfekte Abschlag

Was war das für ein Tag für das gesamte SWMP-Team. Am Freitag ging es gemeinsam mit dem Bus zum Golfclub „Gut Westerhart“, wo uns drei erfahrene Trainer in die wunderbare Welt des Pitchens und Puttens und der Schwünge und Schläger einwiesen.

Datenschutz in der Coronazeit

Das Coronavirus und seine Ausbreitung stellen Unternehmen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern vor große Herausforderungen. Viele Fragen betreffen auch den Datenschutz bezüglich des Umgangs mit den Daten von betroffenen Personen.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.

VORSTEUERABZUG

Die Frist für den Vorsteuerabzug gemischt genutzter Gegenstände gilt es unbedingt einzuhalten da ansonsten die komplette Verweigerung des Vorsteuerabzuges durch das Finanzamt erfolgt.