Zertifizierter Partner von Personio

zurück
Personio und SWMP PartGmbB – eine starke Partnerschaft für den Mittelstand.

Wir sind zertifizierter Partner von Personio  

Personio ist eine cloudbasierte HR-Software, die Ihre Personalprozesse bündelt, automatisiert und Ihnen Zeit für wertschöpfende HR-Tätigkeiten verschafft. Über eine Schnittstelle von Personio zu den DATEV Lohnprogrammen können kleine und mittelständische Unternehmen ihre Abrechnungsprozesse jetzt noch schneller, sicherer und effizienter nutzen.   

Als Partner und User nutzen wir die Vorteile von Personio täglich. Hier sehen Sie die für uns und unsere Mitarbeiter relevantesten Vorzüge von Personio: 

• Zentrale Speicherung der Personaldaten 
• Pflege der Personaldaten durch den Mitarbeiter selbst 
• On- und Offboardingprozesse für neue Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen
• Urlaubs- und Überstundenanträge leicht gemacht
• Klare Freigaben durch die Vorgesetzten 
• Krankmeldungen können sofort hochgeladen werden 
• Zugriff von überall aus möglich (Homeoffice, …) 
• Sofortige Übersicht der Urlaubstage 
• Übersicht der Urlaube aller Kollegen, auch filterbar für bestimmte Teams 
• Prozesse können den jeweilig verantwortlichen Personen zugeordnet werden, die dann auch Schritt für Schritt abgearbeitet werden 
• Software wird gebrandet mit dem Firmenlogo  

Interessiert Sie das Thema einer cloudbasierten Recruiting Lösung? Mehr erfahren Sie im nächsten ausführlichen Blogbeitrag oder im persönlichen Kontakt. 

Gerne teilen wir unsere Erfahrungen mit Ihnen und beraten Sie bei der Auswahl Ihrer cloudbasierten Softwarelösung abgestimmt auf Ihre HR-Tätigkeiten.  

Partnerschaft von Personio und SWMP Part GmbB.
SWMP ist zertifizierter Partner von Personio

Weitere Artikel

Degressive Abschreibung und Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Die Renaissance der degressiven Abschreibung kann für Unternehmen, die in 2020 nicht in die Verlustzone gerutscht sind, eine Steuerspar-Chance sein. Auch für digitale Wirtschaftsgüter kann die degressive Abschreibung angewandt werden. Die Abschreibungsmöglichkeiten und Ihr Einsatz sind je nach steuerpolitischem Ziel zu beurteilen. Von einem „blinden“ Einsatz der Abschreibungsinstrumente ist jedoch abzuraten, da diese sich negativ auf die Steuersätze der Folgejahre auswirken können.

Voraussetzungen Corona Soforthilfe, Liquiditätsengpass sowie Corona Überbrückungshilfe Bund

Nachdem die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfe abgelaufen ist und die meisten Anträge bearbeitet sein dürften, möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen der Fördervoraussetzungen und Definition des Liquiditätsengpasses informieren.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.

Arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Kurzarbeit

Aktuelle Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsrecht in Verbindung mit Kurzarbeit, dazu aus unserer Sicht relevanten Hinweise.