Sozialschutzpaket II

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Die Bundesregierung erhöht das Kurzarbeitergeld, weitet die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit aus und verlängert die Bezugszeit von Arbeitslosengeld.

Sozialschutz-Paket II beschlossen – weitere Hilfen für Arbeitnehmer

Die Bundesregierung erhöht das Kurzarbeitergeld, weitet die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit aus und verlängert die Bezugszeit von Arbeitslosengeld. Mit dem Sozialschutz-Paket II sichert sie die betroffenen Menschen noch besser ab. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Das Paket sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:

  1. Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50% reduziert haben, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70%, ab dem siebten Monat auf 80% des entgangenen Nettolohns. Für Beschäftigte mit Kindern steigt es auf 77 bzw. 87%. Diese Regelung gilt bis Jahresende.
  2. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Sie können vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe ist aufgehoben.
  3. Darüber hinaus wird das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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