Corona-Fahrplan und Lockerungen der Ausgangssperre des Bayerischen Innenministerium

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Informationen über die aktuellen Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen

Hiermit möchten wir Sie über die aktuellen Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen informieren, die für Sie und Ihre Kunden relevant sind.
Diese finden sie auch hier.

  1. Am 20. April, also kommenden Montag, öffnen als erste wieder die Baumärkte, Gärtnereien und Gartencenter.
  2. Eine Woche später, am 27. April, folgen alle Ladengeschäfte mit einer maximalen Ladenfläche von 800 qm. Voraussetzung ist aber, dass der Betreiber dafür sorgt, dass sich jeweils maximal nur ein Kunde pro 20 qm Ladenfläche im Geschäft aufhält, bei 800 qm Ladenfläche somit max. 40 Kunden gleichzeitig.
  3. Ab dem 4. Mai können Friseure und Fußpfleger ihre Geschäfte wieder aufsperren. Bei diesen ist ein wirksames Schutzkonzept besonders dringlich.
  4. Demgegenüber konnte der Ministerrat der Gastronomie und der Tourismus-Hotellerie keine großen Hoffnungen auf eine baldige Aufhebung der Beschränkungen machen.
  5. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August verboten.
  6. Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gilt der Grundsatz „Ältere vor Jüngere“. Ab dem 27. April kommen die Klassen wieder in die Schule, die heuer Abschlussprüfungen ablegen, also insbesondere Abitur, Mittlere Reife oder den Quali machen.

 

Wir empfehlen Ihnen, in Ihren Ladengeschäften Informationen zum Coronavirus gut sichtbar für Kunden anzubringen. Vgl. dazu beigefügtes Plakat sowie Bundesgesundheitsministerium – Informationen zum Coronavirus.

Alle weiteren Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen (Corona Soforthilfe, Finanzierung, steuerliche Maßnahmen, Kurzarbeit) finden Sie aktuell und sehr gut aufbereitet hier.

 

Gerne beraten wir Sie zu den Themen Soforthilfe Corona, Kurzarbeit, Finanzierungshilfen, Liquiditätsplanung und Steuerstundungen sowie -herabsetzungen.

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