Dracoon

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Die browserbasierte Filesharing-Plattform Dracoon – unsere Cloud für die Mandantenkollaboration und den virtuellen Datenaustausch.

WARUM SETZEN WIR ALS KANZLEI AUF DRACOON? 

Ohne Sicherheit und Vertrauen ist keine unternehmerische Beratung und Partnerschaft möglich. Deshalb hat der Schutz Ihrer Daten für uns oberste Priorität. Wir setzen beim DSGVO-konformen Datenaustausch auf die Lösung von Dracoon, dem Marktführer im deutschsprachigen Raum, wenn es um den Austausch hochsensibler Daten zwischen Mandanten und Kanzlei geht. Maximal geschützt bietet die Austauschplattform eine einfache Bedienung und erleichtert den Datenaustausch großer und vertraulicher Unterlagen.  

WAS MACHT DRACOON ALS KOLLABORATIONSPLATTFORM FÜR MANDANTEN SO PASSGENAU? 

Dracoon wurde konsequent auf die Anforderungen im Geschäftsleben zugeschnitten und erlaubt das gemeinsame Bearbeiten von Dokumenten. 

So profitieren Sie insbesondere von folgenden Punkten:
• Kollaborationsplattform: Mit der Cloudanwendung Dracoon wird das Tauschen und Bearbeiten von Dateien zum Kinderspiel.
• Intuitive Bedienung: Dank der benutzerfreundlichen und intuitiven Bedienung finden Sie sich schnell zurecht.
• Web-App: Egal, wo Sie gerade sind oder mit welchem Gerät Sie gerade arbeiten, Sie können Dracoon über den Webbrowser aufrufen ohne den Download von zusätzlicher Software.
• DSGVO-konformer Datenaustausch: Vertrauen Sie auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die auch eine clientseitige Verschlüsselung beinhaltet. Nur sie bietet einen maximalen Schutz für Ihre Daten.
• Dracoon-App: Greifen Sie überall und jederzeit über die Dracoon-App gesichert auf Ihre Daten zu – verfügbar für iOS und Android. 

MEHR ERFAHREN.

 

Futuristische Straßenansicht mit grafischen Elementen verdeutlicht den digitalen Datentransfer für die Zusammenarbeit von Kanzlei und Mandant.

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elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.

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