Erweiterung Überbrückungshilfe III, Übersicht aktueller Corona-Hilfen

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Aktuelle Entwicklungen zum Thema Überbrückungshilfe III und Gesamt-Überblick der aktuellen Corona-Hilfen

1. Überbrückungshilfe III

Die sogenannte Überbrückungshilfe III steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben.

Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an. Die Überbrückungshilfe III wurde nochmal ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 16.12.2020 betroffen sind.

2. Übersicht der aktuellen Corona-Hilfen

Das Bundesfinanzministerium hat eine Übersicht zu den aktuellen Corona-Hilfen veröffentlicht. Zu beigefügter Übersicht und Erläuterungen zu den einzelnen Hilfen gelangen Sie unter Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.

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