Wichtige Links und FAQ, Status Ü-Hilfe III
Wichtige Links zum Thema Überbrückungshilfe und Informationen über den aktuellen Status der Überbrückungshilfe III
1. Wichtige Links und FAQ
Auf folgenden Seiten finden Sie stets aktualisierte Informationen zur Corona-Krise:
- Bundeswirtschaftsministerium – Überbrückungshilfe Unternehmen
- Wirtschaftsministerium Bayern – Aktuelles Coronavirus
- Bundesagentur für Arbeit – Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
- KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
- LfA Förderbank Bayern – Coronavirus: Informationen für Unternehmen
- Steuerberaterkammer München – Aktuelle Informationen zur Corona-Krise
Auf folgenden Seiten finden Sie stets aktualisierte FAQ zu den staatlichen Hilfsprogrammen:
- FAQ November- und Dezemberhilfe (Überbrückungshilfe Unternehmen)
- FAQ Überbrückungshilfe II (Überbrückungshilfe Unternehmen)
- FAQ zu Beihilferegelungen (Überbrückungshilfe Unternehmen)
Weitere Links finden Sie auch auf unserer Homepage.
2. Status Überbrückungshilfe III
Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:
- Antragsberechtigung bei coronabedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30%
- Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro
- Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
- Abschlagszahlungen von bis zu 100.000€
- Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020
- Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100% als
Fixkosten angesetzt werden - Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen
durch Absagen und Stornierungen - Neustarthilfe auf einmalig 50% des Referenzumsatzes verdoppelt
- Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500€ erhöht
Von Rückfragen zur Beantragung der Überbrückungshilfe III bitten wir Sie derzeit noch abzusehen, da eine Beantragung durch uns nicht vor März 2021 erfolgen kann.
Unser Corona-Kompetenz-Team ist noch mit der Überbrückungshilfe II ausgelastet und aus Solidarität zu allen Mandanten, die Überbrückungshilfen beantragen und benötigen, werden wir erst diese Anträge abschließen, bevor wir mit den Anträgen zur Überbrückungshilfe III starten.