Neue Fördermöglichkeit im Rahmen der Härtefallregelung

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Richtlinien für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe für Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, die keine Antragsberechtigung in den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen haben, aber in den Fördermonaten einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % verzeichnen mussten.

Mit Bekanntmachung vom 10.05.2021 hat das Bayerische Staatsministerium die Richtlinien für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe veröffentlicht.

Die Härtefallhilfe betrifft Unternehmen, Soloselbstständige und angehörige der freien Berufe, die bisher keine Förderung im Rahmen anderer coronabedingter Förderprogramme des Bundes oder des Landes erhalten konnten (keine Antragsberechtigung). Die Härtefallhilfe ist somit eine einzelfallbezogene Billigkeitsmaßnahme des Landes, um die wirtschaftliche Existenz in Form von Erstattungen bestimmter betrieblicher Fixkosten zu sichern.

Der Förderzeitraum erstreckt sich von November 2020 bis Juni 2021.

Die Härtefallhilfe wird von den einzelnen Bundesländern gewährt und verwaltet und richtet sich nach dem Sitz der Geschäftsführung bzw. einer Betriebsstätte. In Bayern kann die Härtefallhilfe nur über prüfende Dritte beantragt werden.

Die Härtefallhilfe ist subsidiär zu den anderen Corona-Hilfsprogrammen und ist nur zu gewähren, wenn für die anderen Programme keine Antragsberechtigung besteht. Voraussetzung für eine Antragsberechtigung ist ebenso, dass zum Vergleichszeitraum des Jahres 2019 im jeweiligen Fördermonat ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 % vorliegt und der zugrunde liegende Sachverhalt eine coronabedingte besondere Härte aufweist (Härtefall). Über die Gewährung der Härtefallhilfe wird in einer Härtefallkommission entschieden.

Falls Sie einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % zum Vergleichszeitraum zu verzeichnen haben, keine Antragsberechtigung im Rahmen der anderen Corona-Förderprogramme besteht und ein besonderer Härtefall bei Ihnen vorliegt, bitten wir Sie, aktiv auf uns zuzukommen und sich wegen Beantragung der Härtefallhilfe bei uns zu melden.

Da wir im Rahmen der Prüfungen der Anträge für die Überbrückungshilfe III bereits die Umsatzeinbrüche von mindestens 30 % im Vergleichszeitraum abprüfen, bitten wir von einer Anfrage abzusehen, falls Sie von uns bereits die Information erhalten haben, den Umsatzeinbruch nicht zu erreichen.

Weitere Informationen können Sie auf Härtefallhilfen – Förderprogramm der Länder (haertefallhilfen.de) einsehen.

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