Transparenzregister und Geldwäscheprävention

KNOW YOUR CUSTOMER! So lautet das Kernprinzip der Geldwäscheprävention und der zugehörigen Sorgfaltspflichten. Jede Gesellschaft, die im Handelsregister eingetragen ist, muss sich im Laufe des Jahres ins Transparenzregister eintragen lassen – ansonsten droht ein beachtliches Bußgeld in Höhe von 100000 € bis 150000 €.

TRANSPARENZREGISTER – WAS IST NEU?

Das Transparenzregister ist seit dem 1. August 2021 von einem Auffang- zum Vollregister gemacht worden, das Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten zum Beispiel einer GmbH enthält. Das bedeutet, dass alle Unternehmen ihren wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und in das Register eintragen müssen. Außerdem müssen Sie Ihre Eintragungen fortwährend überprüfen und bei Änderungen aktualisieren.

Geschäftsmann mit Laptop, der Informationen an das Transparenzregister elektronisch überträgt

WER MUSS AUFGRUND SEINES UNTERNEHMENS AKTIV WERDEN?

  • Alle juristischen Personen des Privatrechts (AGs, GmbHs, UGs, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Europäische Aktiengesellschaften (SE), KGaAs),
  • in das Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (u.a. OHGs, KGs),
  • in das Partnerschaftsregister eingetragene Partnerschaften,
  • bestimmte Trusts und Treuhänder von nicht rechtsfähigen Stiftungen mit eigennützigem Stiftungszweck und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen,
  • Vereine und Genossenschaften, sofern ein Mitglied mehr als 25 Prozent der Stimmrechte besitzt, sowie
  • Vereinigungen mit Sitz im Ausland, wenn sie sich verpflichten, Eigentum an einer in Deutschland gelegenen Immobilie zu erwerben.

Darüber hinaus müssen Sie eventuell aufgrund Ihrer Branche in besonderer Form aktiv werden.

BIS WANN MUSS DER EINTRAG ERFOLGEN?

Das Transparenzregister sieht Übergangsfristen für Unternehmen, die bisher noch nicht zum Eintrag verpflichtet waren, vor.

WAS KOSTET DER EINTRAG IN TRANSPARENZREGISTER?

Der Eintrag im Transparenzregister ist kostenfrei, es gilt aber zu beachten, dass für die Führung des Registers jährliche Gebühren erhoben werden. Festgelegt sind diese in der sogenannten Transparenzregister Gebührenverordnung.

Ob und welche gesetzlichen Vorgaben zur Geldwäscheprävention Sie erfüllen müssen, erfahren Sie in unserem aktuellen Merkblatt des Monats, in dem wir die wesentlichen Punkte für Sie zusammengestellt haben.

Sie sind Mandant und benötigen Hilfe bei der Feststellung und Eintragung in das Transparenzregister oder möchten diese komplett an uns übergeben?  Wir werden Sie zeitnah dazu kontaktieren.

Wichtig ist es hier, aktiv zu werden und die entsprechenden Fristen zu wahren, um mögliche Bußgelder und Imageschäden bei einer öffentlichen Bekanntmachung abzuwenden.

Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, empfehlen wir Ihnen unsere SWMP-App. Hier finden Sie jeden Monat in leicht verständlichen Erklärvideos Antworten auf Ihre drängendsten Steuerfragen.

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