Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

zurück
Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.

Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000€ an Förderung erhalten. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000€ wird gestrichen.

Das BMF führt zur Überbrückungshilfe II u.a. aus:

  • Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000€ bzw. 15.000€.
  • Erhöhung der Fördersätze: Künftig werden erstattet 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten), 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
  • Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
  • Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) – ebenfalls in einem vollständig digitalisierten Verfahren.

Unser Partner und BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab zeigt sich in seiner Videobotschaft erleichtert darüber, dass die Bundesregierung die Zugangsbedingungen für die Überbrückungshilfen gelockert und der unternehmerischen Realität angepasst hat. Außerdem hebt er positiv hervor, dass die höhere Erstattung der Fixkosten und die Verdopplung der erstattungsfähigen Personalkosten dieses staatliche Hilfsprogramm für viele Unternehmen attraktiver machen wird. Positiv auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater: bei der Schlussabrechnung werden künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen. Siehe dazu Überbrückungshilfen: BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab zu den aktuellen Nachbesserungen (Youtube)

Weitere Details finden Sie unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunktur paket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html

 

Für dieses Thema stehen Ihnen bei uns in der Kanzlei beratend zur Seite:
Frau Barbara Rampp (Steuerberaterin, barbara.rampp@swmp.eu) und
Frau Adele Kaus (Prüfungs- und Steuerassistentin, adele.kaus@swmp.eu)