Überschlägige Liquiditätsplanung, Vorbereitung Finanzierungshilfen

zurück
Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der LfA Förderbank Bayern können jetzt bei Ihrer jeweiligen Hausbank beantragt werden. Vorgesehen sind auch Hilfsangebote für Selbständige und Freiberufler.

Die Bundesregierung stützt mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. Unternehmen sollen so gut durch die Krise kommen. Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der LfA Förderbank Bayern können jetzt bei Ihrer jeweiligen Hausbank beantragt werden. Vorgesehen sind auch Hilfsangebote für Selbständige und Freiberufler. Informationen, wie Sie jetzt schnell Hilfe bekommen finden Sie unter:

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
LfA – Coronavirus: Informationen für Unternehmen

 

Nach Rücksprache mit einer lokalen Hausbank werden u.a. folgende Unterlagen zur Beantragung von Hilfskrediten benötigt:

  1. Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
  2. Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
  3. Aussagefähige Betriebswirtschaftliche Auswertung und Summen- und Saldenliste 2019 (inklusive Bestandsveränderungen, Abschreibungen, etc.)
  4. Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
  5. Selbstauskunft nach Muster der jeweiligen Hausbank – bitte dort anfordern
  6. Vorschlag für den finanziellen Eigenbeitrag des Gesellschafters, Firmeninhabers

 

In der Anlage erhalten Sie ein Excel-Tool zur Ermittlung des Kreditbedarfs samt Erläuterungen, die zu beachten sind.

Wichtig ist auch, dass Sie über aktuelle Zahlen verfügen: Erstellen oder bereiten Sie also schnellstmöglich Ihre Buchhaltung für Februar und auch schon März 2020 vor.

Wir verweisen nochmals auf den Newsletter zur Bestandsaufnahme der aktuellen Liquiditätssituation und die notwendigen Schritte:

Schritt 1: Nüchterne Bestandsaufnahme der aktuellen Liquiditätssituation

Zunächst sollten Sie eine nüchterne Bestandsaufnahme der aktuellen Liquiditätssituation machen. Hilfreich dabei ist folgende Checkliste:

Checkliste: Bestandsaufnahme der aktuellen Liquiditätssituation

  1. Welche Kreditvereinbarungen bestehen für Kontokorrentkredite auf den Geschäftsgirokonten?
  2. Wie ist die aktuelle Ausnutzung dieser Kreditlinien – welche Reserven sind noch vorhanden?
  3. Wie ist die weitere Liquiditätsentwicklung zu erwarten:
    1. Welche Zahlungseingänge werden ausbleiben oder sich gegenüber dem Normalfall verzögern?
    2. Welche zusätzlichen Zahlungsausgänge werden ggf. anfallen?
    3. Welche Zahlungseingänge könnten beschleunigt werden?
    4. Welche Zahlungsausgänge könnten verzögert werden, ohne bestehende Vereinbarungen zu verletzen?
    5. Welche Lieferantenkonditionen könnten ggf. verändert werden, um die Liquiditätssituation zu entschärfen?
    6. Welche Investitionen können erst einmal zurückgestellt werden?
    7. Welche Entnahmen/Ausschüttungen können vorübergehend zurückgestellt werden?

Schritt 2: Gespräche mit Kreditgebern

Je nach Ergebnis von Schritt 1 kann es dann erforderlich werden, mit den Kreditgebern in Gespräche zu gehen. Hierfür wichtig sind aktuelle Auswertungen in Form von Jahresabschlüssen und BWA.

Schritt 3: Weitere Sofort-Maßnahmen

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der kurzfristigen Liquidität sind u.a.:

  • Zeitnahe Fakturierung sämtlicher Lieferungen und Leistungen
  • Eintreibung, Mahnung der fälligen offenen Forderungen
  • Beschränkung des Einkaufs auf betriebsnotwendige Güter
  • Ausweitung der Zahlungsziele bei Lieferanten, auch zu Lasten von Skontoerträgen
  • Vorauskasse bei Kundenbestellungen
  • Abschlagsrechnungen bei größeren Aufträgen und längeren Fertigungszeiten
  • Sale-and-lease-back von Anlagegütern
  • Fremdfinanzierung von geplanten Investitionen
  • Vermeidung nicht betriebsnotwendiger Kosten

 

Wir stehen Ihnen gerne beratend bei der Liquiditätsplanung 2020 und Zusammenstellung der für die Bank notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Weitere Artikel

Steuererklärung 2021 Homeoffice

Das Arbeiten von zu Hause im Homeoffice ist normal geworden. Es wird sich in diesem Bereich sicherlich viel ändern. Nicht alle Arbeitnehmer werden zurück in die Vollzeitpräsenz gehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer konnten in den letzten zwei Jahren viele Erfahrungen machen, die nun in das neue Normal einfließen. Bei der Ausgestaltung gibt je nach Fall einiges zu berücksichtigen, z. B. mit Datenschutz, rechtlichen Grundlagen oder steuerlichen Vergünstigungen. Egal wie Ihr Homeoffice zukünftig aussieht – haben Sie an alles gedacht?

Arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Kurzarbeit

Aktuelle Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsrecht in Verbindung mit Kurzarbeit, dazu aus unserer Sicht relevanten Hinweise.

Steuerinfos für PV-Anlagen-Besitzer

Durch den Jahreswechsel zu 2023 und die Einführung des Jahressteuergesetzes 2022 kann es zu wesentlichen Änderungen für derzeitige und zukünftige PV-Anlagen-Betreiber. Übersichtlich und prägnant zusammengestellt gehen wir auf die wesentlichen Punkte für PV-Anlagen-Besitzer ein.

Degressive Abschreibung und Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Die Renaissance der degressiven Abschreibung kann für Unternehmen, die in 2020 nicht in die Verlustzone gerutscht sind, eine Steuerspar-Chance sein. Auch für digitale Wirtschaftsgüter kann die degressive Abschreibung angewandt werden. Die Abschreibungsmöglichkeiten und Ihr Einsatz sind je nach steuerpolitischem Ziel zu beurteilen. Von einem „blinden“ Einsatz der Abschreibungsinstrumente ist jedoch abzuraten, da diese sich negativ auf die Steuersätze der Folgejahre auswirken können.