Update Novemberhilfe und Neustarthilfe sowie FAQs zu Mitarbeitern und Corona

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Aktuellen Entwicklungen zum Thema Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbständige sowie FAQs zu Mitarbeitern und Corona

1. Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbständige

Über den nachstehenden Link finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den umfangreich erweiterten Corona-Hilfen der Bundesregierung. So wurde der Kreis der Antragsberechtigten der Novemberhilfe erweitert, um möglichst allen Betroffenen wirksam und schnell zu helfen. Die bisherige Überbrückungshilfe wird bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet. Insbesondere sieht die neue Überbrückungshilfe III deutliche Verbesserungen für Soloselbständige und die besonders hart betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche vor.

Hier gelangen Sie zu den FAQs des Bundesfinanzministeriums.

2. FAQs zu Mitarbeitern und Corona

Ist ein Mitarbeiter infiziert oder hatte direkten Kontakt mit einem Infizierten? Was ist dann zu tun und welche Folgen hat dies für Sie als Arbeitgeber, zum Beispiel bei der Entgeltfortzahlung?

Hier gelangen Sie zu den FAQs der IHK für München und Oberbayern zu Corona und Mitarbeitern.

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Das waren die Top-Themen in der Kanzlei im letzten Jahr.

Der perfekte Abschlag

Was war das für ein Tag für das gesamte SWMP-Team. Am Freitag ging es gemeinsam mit dem Bus zum Golfclub „Gut Westerhart“, wo uns drei erfahrene Trainer in die wunderbare Welt des Pitchens und Puttens und der Schwünge und Schläger einwiesen.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.

Inflationsausgleichsprämie

Am 07.10.2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen … zugestimmt. Dieses Gesetz enthält in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) auch die Regelung zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie. Arbeitgeber können danach zur Abmilderung der Inflation Leistungen bis zu einem Betrag von Euro 3.000 steuer- und damit auch sozialversicherungsfreie an ihre Arbeitnehmer gewähren.