Aktualisierung Antrag Herabsetzung Umsatzsteuer

zurück
Informationen über die nachträgliche Anpassung bzw. Präzisierung der Pressemitteilung des Bayerischen Finanzministeriums

Die mit der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministers der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker, eingeführte Rückzahlungsmöglichkeit der Umsatzsteuersondervorauszahlung ist dahingehend präzisiert worden, dass diese Maßnahme nur für Unternehmen vorgesehen ist, die unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen sind.

Bei der Beantragung der UStSVZ-Rückzahlung ist demnach glaubhaft zu machen, dass das antragstellende Unternehmen unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen ist und deshalb dieser liquiditätsstützenden Maßnahme bedarf. Die Glaubhaftmachung kann entsprechend der Branchenbetroffenheit gestuft werden, d. h. bei einem Messebauer genügt grundsätzlich lediglich die Angabe der Branche, während z.B. bei einem Apotheker nähere Ausführungen gemacht werden müssen.

Bei Anträgen, die bereits gestellt wurden, verlangen die Finanzämter in nicht offensichtlichen Fällen nachträglich eine entsprechende Glaubhaftmachung der Betroffenheit.

Sofern Sie bereits einen Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuersondervorauszahlung gestellt haben, empfehlen wir, die Anträge dahingehend zu überprüfen, ob die Voraussetzungen nach den obigen Kriterien erfüllt waren und ggf. die Umsatzsteuersondervorauszahlung wieder anzumelden und an das Finanzamt abzuführen.

Weitere Artikel

Die E-Rechnungspflicht kommt!

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde im März 2024 ebenfalls die Einführung der E-Rechnungspflicht beschlossen. Diese markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Rechnungsprozess effizienter zu gestalten und sowohl für Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung Zeit und Kosten zu sparen.

Video – Gemeinsam. ­Zukunft. ­Gestalten.

Zeitgemäße Themen neu gedacht. Unsere Unternehmensgeschichte ist, was uns prägt, die Zukunft ist, was uns auszeichnet. Guter Durchschnitt ist uns zu wenig. Wir sind exzellente Fachkräfte, Professoren, leidenschaftliche Unternehmer und Experten. Unsere Werte und unsere Vision haben wir für Sie im Video „Gemeinsam. Zukunft. Gestalten.“ vereint.

Der perfekte Abschlag

Was war das für ein Tag für das gesamte SWMP-Team. Am Freitag ging es gemeinsam mit dem Bus zum Golfclub „Gut Westerhart“, wo uns drei erfahrene Trainer in die wunderbare Welt des Pitchens und Puttens und der Schwünge und Schläger einwiesen.

Ausbildung als Steuerfachangestellter – Azubi-Movie

Azubi bei SWMP – darüber berichtete Simon in der Azubi-Movie – Herbstausgabe für die Region Augsburg vom 23.09.2021. Unsere Personalreferentin Carolin ergänzt das Interview mit einigen weiteren Informationen. Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten ist nicht langweilig und trocken. Die Anforderungen sind hoch und die technischen Möglichkeiten vielfältig. Als digitale Kanzlei gehen wir den Weg der Cloud-Lösungen mit unserem Team und unseren Mandanten. Klingt spannend …