Antrag auf Überbrückungshilfe

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Bundesprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 24,6 Milliarden Euro.

Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern. Ab sofort können Anträge durch uns auf Überbrückungshilfe gestellt werden.

Geplant ist, dass die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern ab dem 20.07.2020 mit der Bearbeitung der Anträge auf Überbrückungshilfe beginnen kann. Erste Auszahlungen dürften dann in der nächsten Woche erfolgen. Aktuelle Informationen und tägliche Updates zur Überbrückungshilfe stellt die IHK München hier zur Verfügung. Auch das Corona-Glossar von A-Z der IHK München bietet umfassende Informationen zu den Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen. Die beigefügte Checkliste gibt Ihnen ebenfalls einen umfassenden Überblick.

 

Für dieses Thema stehen Ihnen bei uns in der Kanzlei beratend zur Seite:
Frau Barbara Rampp (Steuerberaterin, barbara.rampp@swmp.eu) und
Frau Adele Kaus (Prüfungs- und Steuerassistentin, adele.kaus@swmp.eu)