Datenschutz in der Coronazeit

zurück
Das Coronavirus und seine Ausbreitung stellen Unternehmen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern vor große Herausforderungen. Viele Fragen betreffen auch den Datenschutz bezüglich des Umgangs mit den Daten von betroffenen Personen.

Wir dürfen Ihnen eine Link- und Informationssammlung unseres externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen, welche regelmäßig aktualisiert wird:

CORONA | INFO-CENTER | FAQ (DATENSCHUTZ AGENTUR)

Des Weiteren verweisen wir auf folgende interessante Vorlagen in der Anlage:

 

1. Vereinbarung und Richtlinie für das Homeoffice

Für die Arbeit im Homeoffice muss eine Datenschutzvereinbarung getroffen werden. Diese Vereinbarung regelt, welche Maßnahmen Ihre Arbeitnehmer im Homeoffice ergreifen müssen. Im Homeoffice haben Sie nämlich wenig Kontrolle darüber, wie Ihr Arbeitnehmer mit Ihren Daten umgeht und wie die Unternehmensdaten dort geschützt sind.

Sie können den heimischen Arbeitsplatz zwar durch entsprechende Softwares vor IT-Angriffen schützen. Sie können dagegen aber nicht kontrollieren, inwieweit die berufliche technische Ausrüstung mit externen privaten Geräten verbunden wird. Hier kann es schnell zu Datenpannen kommen, die für Sie als Arbeitgeber verheerende Folgen haben können.

Deshalb ist eine vertragliche Regelung sehr wichtig, für die Sie in der Anlage ein Muster erhalten und für die individuellen Gegebenheiten anpassen können. Leiten Sie Ihren Mitarbeiter dann die fertige Richtlinie zur Kenntnisnahme zu und lassen Sie sich den Erhalt per Email bestätigen.

 

2. Datenschutz im Homeoffice,

Datenschutz im Home-Office (Datenschutz Agentur)

Eine empfohlene Maßnahme im Kontext der Corona-Prävention ist die intensivere Nutzung von Home-Office und mobilem Arbeiten. Um Ihre sensiblen Daten zu schützen, gibt das BSI Tipps für das sichere Home-Office an die Hand (Vgl. Anlage).

 

3. Muster Arbeitgeberbescheinigung für Beschäftigte

Folgendes Muster können Arbeitgeber verwenden, um auch im Falle einer Ausgangssperre ihren Mitarbeitern einen Arbeitsantritt im Betrieb zu ermöglichen.

HILFREICHES MUSTER FÜR ARBEITGEBER (IT-RECHT KANZLEI MÜNCHEN)

Das Muster berücksichtigt möglichst viele Eckdaten, etwa den Arbeitsort, die Anschrift des Arbeitnehmers, um bei einer Kontrolle so wenig unklar wie möglich zu lassen. Der Arbeitgeber sollte die Bestätigung unterzeichnen und abstempeln und dem Mitarbeiter an die Hand geben und diesen darauf hinweisen, das Dokument bei einer Kontrolle vorzuzeigen.

Wir geben mit diesem Newsletter nur einen Hinweis und übernehmen keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich zum Thema Datenschutz bitte an Ihren Datenschutzbeauftragten.

 

Wir unterstützen Sie jederzeit gerne bei den Themen Kurzarbeit, Finanzierungshilfen, Liquiditätssicherung und Steuerstundungen sowie -herabsetzungen.

Weitere Artikel

Entschädigung Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung über Arbeitgeber

Aufgrund der weiteren behördlichen Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und -gärten drängt sich bei den betreuenden Eltern die Frage auf, wie ein evtl. daraus entstehenden Verdienstausfall kompensiert werden kann.

Erholungsbeihilfen – Mitarbeiterzuwendungen

Der Jahresendspurt hat begonnen, nur noch ein Monat bis zum Jahreswechsel. Doch nach einem ohnehin schon strapaziösen und herausfordernden Jahr bringt die eigentlich fröhliche und wohltuende Weihnachtszeit oft nur eingeschränkt die erhoffte Entspannung: Pandemiebedingt entfallen zahllose Feiern, Treffen, Märkte – ein angemessener Jahresabschluss scheint schwer umsetzbar. Daher stellen sich viele Unternehmen die Frage, wie sie ihren Mitarbeitern auf anderem Wege etwas Gutes tun und damit für den Einsatz in diesem Jahr danken können.

Jahressteuergesetz 2022

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendi- ger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU- Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Im Folgenden geben wir eine Zusammenfassung über die wichtigsten Änderungen, die bereits ab 2023 gelten.

Update zu den Verzögerungen bei der Beantragung von Novemberhilfe

Aktuell gibt es zeitliche Verzögerungen bzw. Probleme bei der Beantragung und Auszahlung der Novemberhilfe. Derzeit können nur Anträge von Soloselbständigen mit einer Direktzahlung bis max. 5.000 Euro sowie Anträge auf Abschlagszahlungen gestellt werden.