Digitale Kanzlei

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Seit 2019 dürfen wir uns durchgängig digitale Kanzlei nennen. Dieses Label erhalten Kanzleien, die Ihre digitalen Prozesse kontinuierlich vorantreiben und bestimmte Kriterien erfüllen. Die Kriterien der DATEV eG ändern sich jährlich und müssen regelmäßig neu erfüllt werden. Mehr darüber finden Sie hier.

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Digitale Kanzlei 2021

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elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.

Modernes Büro

In unseren Kanzlei-Büros legen wir Wert auf moderne Ausstattung, um gesundes Arbeiten in einem wertschätzenden Umfeld zu ermöglichen. Dazu gehören in unseren Augen vor allem digitalisierte Arbeitsplätze sowie eine augen- und rückenfreundliche Einrichtung mit großen Monitoren, Headsets und ergonomischen Möbelstücken.

Arbeitgeberbestätigung für Ausgangsbeschränkungen, Überbrückungsfinanzierung für Novemberhilfen, Pflichtveranlagung bei Bezug von Kurzarbeitergeld

Aktuellen Entwicklungen zu den Themen Ausgangsbeschränkungen, Überbrückungsfinanzierungen für Novemberhilfen sowie die Pflichtveranlagung bei Bezug von Kurzarbeitergeld

Neue Fördermöglichkeit im Rahmen der Härtefallregelung

Richtlinien für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe für Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe, die keine Antragsberechtigung in den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen haben, aber in den Fördermonaten einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % verzeichnen mussten.