Elternhilfe Corona, Formular für die Notbetreuung der Kinder und App Kurzarbeit der Arbeitsagentur
1. Elternhilfe Corona nach § 56 Abs. 1a IfSG, Antrag auf Entschädigung beziehungsweise Erstattung ist online
Eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz, die zum 30.03.2020 in Kraft getreten ist, soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können.
So können Arbeitgeber und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung geltend machen. Vgl. dazu auch unseren Newsletter Nr. 29.
In Bayern sind die Bezirksregierungen für die Entschädigungen zuständig. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber in Vorleistung gehen, also ihren Arbeitnehmern das Entgelt fortzahlen, auch wenn diese nicht arbeiten. Ansprechperson der Arbeitnehmer sind ihre Arbeitgeber.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
2. Formular für die Erklärung zur Berechtigung für die Notbetreuung
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat eine Vorlage für die Erklärung zur Berechtigung einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) für Erziehungsberechtigte in einem Bereich der kritischen Infrastruktur veröffentlicht.
Vgl. dazu die Anlage oder hier.
3. App Kurzarbeit
Eine App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber bei der Antragstellung auf Kurzarbeit, vor allem beim Versenden der Dokumente an die zuständige Arbeitsagentur.
Gerne beraten wir Sie zu den Themen Soforthilfe Corona, Kurzarbeit, Finanzierungshilfen, Liquiditätsplanung und Steuerstundungen sowie -herabsetzungen.