Elternhilfe Corona, Formular für die Notbetreuung der Kinder und App Kurzarbeit der Arbeitsagentur

zurück
Elternhilfe Corona für Arbeitgeber und Selbstständige, Formular für die Erklärung zur Berechtigung für die Notbetreuung, App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber bei der Antragstellung auf Kurzarbeit

1. Elternhilfe Corona nach § 56 Abs. 1a IfSG, Antrag auf Entschädigung beziehungsweise Erstattung ist online

Eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz, die zum 30.03.2020 in Kraft getreten ist, soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können.

So können Arbeitgeber und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung geltend machen. Vgl. dazu auch unseren Newsletter Nr. 29.

In Bayern sind die Bezirksregierungen für die Entschädigungen zuständig. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber in Vorleistung gehen, also ihren Arbeitnehmern das Entgelt fortzahlen, auch wenn diese nicht arbeiten. Ansprechperson der Arbeitnehmer sind ihre Arbeitgeber.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

2. Formular für die Erklärung zur Berechtigung für die Notbetreuung

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat eine Vorlage für die Erklärung zur Berechtigung einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) für Erziehungsberechtigte in einem Bereich der kritischen Infrastruktur veröffentlicht.
Vgl. dazu die Anlage oder hier.

 

3. App Kurzarbeit

Eine App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber bei der Antragstellung auf Kurzarbeit, vor allem beim Versenden der Dokumente an die zuständige Arbeitsagentur.

Apple Store
Google Play Store

 

Gerne beraten wir Sie zu den Themen Soforthilfe Corona, Kurzarbeit, Finanzierungshilfen, Liquiditätsplanung und Steuerstundungen sowie -herabsetzungen.

Weitere Artikel

Investitions-Booster 2025: Neues Steuerpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt – kurz: Investitions-Booster 2025. Bereits am 26. Juni hatte der Bundestag grünes Licht gegeben. Das Ziel: Investitionen ankurbeln, Innovationen fördern und Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken. Was steckt konkret im Investitions-Booster? Wir fassen die wichtigsten Maßnahmen und steuerlichen Änderungen zusammen.

Förderungen Bund, Geplante Maßnahmen Insolvenzrecht, Rechtsfolgen Betriebsschließungen

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige, Geplante Maßnahmen Insolvenzrecht FAQ, Rechtsfolgen von Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnung

SWMP ist offizieller Circula Partner

Circula ist die intelligente App für Mitarbeiterauslagen wie z.B. Reisekosten, Spesenabrechnung und Verpflegungsmehraufwendungen. Perfekt eingebunden in die DATEV-Welt durch passende Cloud-Schnittstellen. Ein passendes Tool für KMU mit Außendienst. Nach unserer Teilnahme am Zertifizierungsprogramm für Steuerberater sind wir offizielle Partner Kanzlei von Circula. 

Ausbildung zum Steuerfachangestellten bei SWMP

Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres und rechtzeitig zum Start der neuen Azubis berichten Selin und Simon über ihren Start bei SWMP Steuerberatungsgesellschaft und ihre Erfahrungen aus dem Azubialltag.