Erweiterung Überbrückungshilfe III, Übersicht aktueller Corona-Hilfen

zurück
Aktuelle Entwicklungen zum Thema Überbrückungshilfe III und Gesamt-Überblick der aktuellen Corona-Hilfen

1. Überbrückungshilfe III

Die sogenannte Überbrückungshilfe III steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben.

Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an. Die Überbrückungshilfe III wurde nochmal ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 16.12.2020 betroffen sind.

2. Übersicht der aktuellen Corona-Hilfen

Das Bundesfinanzministerium hat eine Übersicht zu den aktuellen Corona-Hilfen veröffentlicht. Zu beigefügter Übersicht und Erläuterungen zu den einzelnen Hilfen gelangen Sie unter Bundesfinanzministerium – Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen.

Weitere Artikel

Jahressteuergesetz 2022

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendi- ger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU- Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Im Folgenden geben wir eine Zusammenfassung über die wichtigsten Änderungen, die bereits ab 2023 gelten.

Investitions-Booster 2025: Neues Steuerpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt – kurz: Investitions-Booster 2025. Bereits am 26. Juni hatte der Bundestag grünes Licht gegeben. Das Ziel: Investitionen ankurbeln, Innovationen fördern und Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken. Was steckt konkret im Investitions-Booster? Wir fassen die wichtigsten Maßnahmen und steuerlichen Änderungen zusammen.

Aktuelles zur Corona-Soforthilfe Bundesregierung und Land Bayern, Antrag online ausfüllbar

Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.

Informationen zu den sog. Novemberhilfen

Um Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die vom teilweisen Lockdown betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung die sog. Novemberhilfen aufgelegt. Das BMF informiert nun über Details zu dieser Maßnahme.