Reverse-Charge-Verfahren

zurück
Im Umsatzsteuerrecht sorgt seit seiner Einführung die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) für große Verwirrung. Es ist schwer, den Überblick darüber zu behalten, welche Lieferungen und sonstigen Leistungen von der Regelung betroffen sind. Im deutschen Umsatzsteuerrecht in § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt, umfasst das Reverse-Charge-Verfahren inzwischen viele Tatbestände. Die Tendenz bei der Anzahl der Tatbestände war bereits in der Vergangenheit steigend. In Zukunft wird die Anzahl an Tatbeständen wahrscheinlich noch stärker anwachsen.

Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren?

Normalerweise schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer und führt diese an das Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger über. Das heißt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende schuldet die Steuer und führt diese an das Finanzamt ab. Es gilt für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU und für bestimmte Dienstleistungen.

Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren?

Der Anwendungsbereich erweist sich als sehr heterogen. So sind grenzüberschreitende Dienstleistungen ebenso betroffen wie reine inländische Bauleistungen. Auch die Lieferung von Mobilfunkgeräten, Metallen und Edelmetallen können das Reverse-Charge-Verfahren auslösen.

Fliesenleger beim verlegen von Fliesen.

Was gibt es bei einer Reverse-Charge-Rechnung zu beachten?

Welche Leistungen betroffen sind und was Sie als Unternehmer bei der Rechnungsstellung unbedingt beachten müssen, finden Sie in unserm Merkblatt des Monats „Reverse-Charge-Verfahren“.

Für einen schnellen Überblick können Sie auch unser Video zur „Steuerschuldnerschaft“ ansehen. In knapp vier Minuten erhalten Sie einen knackigen ersten Überblick zum Thema.

Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, empfehlen wir Ihnen unsere SWMP-App. Hier finden Sie jeden Monat in leicht verständlichen Erklärvideos Antworten auf Ihre drängendsten Steuerfragen.

Videos und Merkblätter erhalten Sie auch in unserem Downloadbereich zu vielen steuerlich relevanten Themen. Durch die bequeme Suchfunktion finden Sie die passenden Merkblätter schnell und erhalten Ihre gesuchte Antwort sofort – auch das Merkblatt „Anforderungen an eine Rechnung“ ist hier zu finden.

Praktische Suchfunktion im Downloadbereich Mandanten-Merkblätter auf der Homepage www.SWMP.eu.

Weitere Artikel

Wichtige Links und FAQ, Status Ü-Hilfe III

Wichtige Links zum Thema Überbrückungshilfe und Informationen über den aktuellen Status der Überbrückungshilfe III

SWMP ist offizieller Circula Partner

Circula ist die intelligente App für Mitarbeiterauslagen wie z.B. Reisekosten, Spesenabrechnung und Verpflegungsmehraufwendungen. Perfekt eingebunden in die DATEV-Welt durch passende Cloud-Schnittstellen. Ein passendes Tool für KMU mit Außendienst. Nach unserer Teilnahme am Zertifizierungsprogramm für Steuerberater sind wir offizielle Partner Kanzlei von Circula. 

SWMP Betriebsausflug in die Alpen: Kultur, Natur und Spaß

Auch dieses Jahr fand sich das SWMP Team wieder zum alljährlichen Betriebsausflug zusammen und verbrachte einen unvergesslichen Tag in den Alpen.

Achtung: Betrug!

Immer wieder tauchen neue Betrugsmaschen auf, die gezielt Unternehmer, Gründer und Privatpersonen treffen sollen. Viele dieser Schreiben oder E-Mails wirken täuschend echt und sind oft nur schwer von echten Behörden- oder Amtsmitteilungen zu unterscheiden. Damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind, sammeln wir in diesem Beitrag die aktuellsten betrügerischen Methoden – die jeweils neueste Masche steht immer ganz oben. So können Sie sich, Ihr Unternehmen und Ihr Umfeld jederzeit bestmöglich schützen.