Reverse-Charge-Verfahren

zurück
Im Umsatzsteuerrecht sorgt seit seiner Einführung die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) für große Verwirrung. Es ist schwer, den Überblick darüber zu behalten, welche Lieferungen und sonstigen Leistungen von der Regelung betroffen sind. Im deutschen Umsatzsteuerrecht in § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt, umfasst das Reverse-Charge-Verfahren inzwischen viele Tatbestände. Die Tendenz bei der Anzahl der Tatbestände war bereits in der Vergangenheit steigend. In Zukunft wird die Anzahl an Tatbeständen wahrscheinlich noch stärker anwachsen.

Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren?

Normalerweise schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer und führt diese an das Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger über. Das heißt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende schuldet die Steuer und führt diese an das Finanzamt ab. Es gilt für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU und für bestimmte Dienstleistungen.

Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren?

Der Anwendungsbereich erweist sich als sehr heterogen. So sind grenzüberschreitende Dienstleistungen ebenso betroffen wie reine inländische Bauleistungen. Auch die Lieferung von Mobilfunkgeräten, Metallen und Edelmetallen können das Reverse-Charge-Verfahren auslösen.

Fliesenleger beim verlegen von Fliesen.

Was gibt es bei einer Reverse-Charge-Rechnung zu beachten?

Welche Leistungen betroffen sind und was Sie als Unternehmer bei der Rechnungsstellung unbedingt beachten müssen, finden Sie in unserm Merkblatt des Monats „Reverse-Charge-Verfahren“.

Für einen schnellen Überblick können Sie auch unser Video zur „Steuerschuldnerschaft“ ansehen. In knapp vier Minuten erhalten Sie einen knackigen ersten Überblick zum Thema.

Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, empfehlen wir Ihnen unsere SWMP-App. Hier finden Sie jeden Monat in leicht verständlichen Erklärvideos Antworten auf Ihre drängendsten Steuerfragen.

Videos und Merkblätter erhalten Sie auch in unserem Downloadbereich zu vielen steuerlich relevanten Themen. Durch die bequeme Suchfunktion finden Sie die passenden Merkblätter schnell und erhalten Ihre gesuchte Antwort sofort – auch das Merkblatt „Anforderungen an eine Rechnung“ ist hier zu finden.

Praktische Suchfunktion im Downloadbereich Mandanten-Merkblätter auf der Homepage www.SWMP.eu.

Weitere Artikel

Steuererklärung 2021 Homeoffice

Das Arbeiten von zu Hause im Homeoffice ist normal geworden. Es wird sich in diesem Bereich sicherlich viel ändern. Nicht alle Arbeitnehmer werden zurück in die Vollzeitpräsenz gehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer konnten in den letzten zwei Jahren viele Erfahrungen machen, die nun in das neue Normal einfließen. Bei der Ausgestaltung gibt je nach Fall einiges zu berücksichtigen, z. B. mit Datenschutz, rechtlichen Grundlagen oder steuerlichen Vergünstigungen. Egal wie Ihr Homeoffice zukünftig aussieht – haben Sie an alles gedacht?

5 Argumente für die Digitalisierung mit „DATEV Unternehmen online“

Digitalisierte Unternehmen sind für die Zukunft gerüstet und genießen viele weitere Vorteile. Nahtlose Prozesse und eine effektive Datennutzung ermöglichen es Ihnen, ihre Daten schnell und unkompliziert dem Finanzamt oder Steuerberater zur Verfügung zu stellen.

Voraussetzungen Corona Soforthilfe, Liquiditätsengpass sowie Corona Überbrückungshilfe Bund

Nachdem die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfe abgelaufen ist und die meisten Anträge bearbeitet sein dürften, möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen der Fördervoraussetzungen und Definition des Liquiditätsengpasses informieren.

Grundsteuerreform 2022

Als Immobilienbesitzer und | oder Grundstückseigentümer informieren wir Sie zur anstehenden Grundsteuerreform 2022. Was müssen Sie zunächst tun und welche Unterlagen können Sie vorbereiten?