Reverse-Charge-Verfahren
Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren?
Normalerweise schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer und führt diese an das Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger über. Das heißt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende schuldet die Steuer und führt diese an das Finanzamt ab. Es gilt für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU und für bestimmte Dienstleistungen.
Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren?
Der Anwendungsbereich erweist sich als sehr heterogen. So sind grenzüberschreitende Dienstleistungen ebenso betroffen wie reine inländische Bauleistungen. Auch die Lieferung von Mobilfunkgeräten, Metallen und Edelmetallen können das Reverse-Charge-Verfahren auslösen.
Was gibt es bei einer Reverse-Charge-Rechnung zu beachten?
Welche Leistungen betroffen sind und was Sie als Unternehmer bei der Rechnungsstellung unbedingt beachten müssen, finden Sie in unserm Merkblatt des Monats „Reverse-Charge-Verfahren“.
Für einen schnellen Überblick können Sie auch unser Video zur „Steuerschuldnerschaft“ ansehen. In knapp vier Minuten erhalten Sie einen knackigen ersten Überblick zum Thema.
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