Steuergünstige Gehaltzuwendungen an Arbeitnehmer

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Von jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Diesen erheblichen Abzügen können Arbeitnehmer entgegentreten, indem sie steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile mit ihrem Arbeitgeber aushandeln.

VORTEIL VON STEUERBEGÜNSTIGTEN GEHALTSZUWENDUNGEN

Dies ist nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeberseite interessant, da auf steuerfreie Zahlungen keine Sozialabgaben fällig werden, die der Arbeitgeber ansonsten zur Hälfte trägt. Zudem sind beide Arbeitsparteien daran interessiert, dass von einer Bruttolohnzahlung möglichst viel Netto beim Arbeitnehmer ankommt.

Alle Informationen zu den Themen steuergünstige Gehaltszuwendungen und Steuerlast durch Werbungskosten verringern finden Sie aktuell in unserem Merkblatt des Monats und dem Video des Monats.

Mann am Schreibtisch nutzt die steuergünstigen Gehaltszuwendungen und spart.

WANN LIEGT STEUERLICH ARBEITSLOHN VOR?

Grundsätzlich stellen alle Einnahmen, die Arbeitnehmern im Rahmen ihres Dienstverhältnisses zufließen, steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Dabei ist es unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form der Arbeitgeber oder ein Dritter die Zuwendungen gewährt, sodass sowohl Geldleistungen als auch Sachbezüge oder sonstige Vorteile besteuert werden.

23 STEUERGÜNSTIGE ZUWENDUNGEN AN ARBEITNEHMER

In unserem Merkblatt „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ finden Sie 23 Zuwendungen, die Arbeitsparteien vereinbaren können, um die Steuer- und Abgabenbelastung des Arbeitnehmers zu senken

In unserem Video „Diese Werbungskosten verringern Ihre Steuer – auch ohne Beleg“ erfahren Sie, welche Ausgaben für Ihren Beruf Sie von der Steuer absetzen können. Für manche Ausgaben müssen Sie dem Finanzamt nicht einmal eine Rechnung vorlegen.

Weitere Merkblätter und Videos finden Sie in unserem Downloadbereich mit praktischer Suchfunktion. Wollen Sie regelmäßig über steuerliche Neuerungen informiert werden, dann nutzen Sie unsere SWMP Info-App.

Praktische Suchfunktion im Downloadbereich Mandanten-Merkblätter auf der Homepage www.SWMP.eu.

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