Tilgungsaussetzung LfA Förderbank, Unterstützung Kfw, YouTube-Kanal DStV, Mund-Nasen-Masken

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LfA Förderbank Bayern gewährt Tilgungsaussetzung für alle programmgebundenen Darlehen, Hilfestellung bei der Beantragung der Kredite für Unternehmen durch die KfW, kostenfreier Informationskanal auf YouTube des DStV, regionale Bezugsquelle für Mund-Nasen-Masken

1. LfA Förderbank Bayern gewährt Tilgungsaussetzung für alle programmgebundenen Darlehen

In ihrem Rundschreiben Nr. 7/2020 hat die LfA Förderbank Bayern zwei Maßnahmen zur Unterstützung in der Corona-Krise veröffentlicht.

  1. Unternehmen konnten bereits für bestehende haftungsfreigestellte Darlehen der LfA über die eigene Hausbank mit dem Vordruck Nr. 567 unkompliziert und schnell eine Tilgungsaussetzung von bis zu vier Tilgungsraten beantragen. Diese einfache und schnelle Lösung zur Tilgungsaussetzung weitet die LfA nun auch auf Programmdarlehen aus.
  2. Die LfA übernimmt ab sofort Bürgschaften bis zu einem maximalen Betrag von 30 Mio. Euro (bisher 5 Mio. Euro); darüber hinaus besteht unverändert die Möglichkeit, eine Staatsbürgschaft zu beantragen. Der maximale Bürgschaftssatz wird von 80% auf 90% erhöht

 

2. KfW: Hilfestellung bei der Beantragung der Kredite für Unternehmen

Die KfW hat auf ihrer Website eine Hilfestellung eingerichtet, mit der Unternehmen zu den für sie in Frage kommenden Krediten, zu den dafür erforderlichen Unterlagen sowie Weiterem (wie z. B. maximal möglicher Kreditrahmen, etc.) informiert werden.

 

3. Kostenfreier Informationskanal auf YouTube des DStV

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) möchte auch helfen und bietet nun einen kostenfreien Informationskanal an: Seit dem 27.3.2020 gibt es den DStV-YouTube-Kanal (powered by TeleTax). Hier finden Sie kompakte, aktuelle Videos, die bei der Bewältigung der Krise helfen können. Die einzelnen Module vermitteln kurz und auf den Punkt Informationen und helfen, einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Regelungen zu gewinnen. Die Module sollen dabei helfen, zum Teil komplizierte Sachverhalte verständlich zu erklären.

 

4. Mund-Nasen-Masken

Aufgrund der aktuellen geführten Debatte zum Tragen eines Mundschutzes erhalten Sie anbei eine Bezugsquelle aus unserer Region. Es handelt sich bei dieser Maske nicht um ein Medizinprodukt.

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Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.

Unterstützung betroffener Unternehmen

Anbei erhalten Sie weitere aktuelle Informationen über Unterstützungsangebote und Informationsquellen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

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