Weitere Infos für Sie als Arbeitgeber und zum Thema Kurzarbeit

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Aktuelle Mandanten-Info der DATEV zum Thema Kurzarbeit sowie einen aktuellen Beitrag in der NWB Fachzeitschrift zum Thema „Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers und ihre Grenzen“

Aktuelle Entwicklungen finden Sie weiterhin hier.

Schönes Wochenende Ihnen dennoch und bleiben Sie gesund, wir sind am Montag wieder für Sie da!

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Achtung: Betrug!

Immer wieder tauchen neue Betrugsmaschen auf, die gezielt Unternehmer, Gründer und Privatpersonen treffen sollen. Viele dieser Schreiben oder E-Mails wirken täuschend echt und sind oft nur schwer von echten Behörden- oder Amtsmitteilungen zu unterscheiden. Damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind, sammeln wir in diesem Beitrag die aktuellsten betrügerischen Methoden – die jeweils neueste Masche steht immer ganz oben. So können Sie sich, Ihr Unternehmen und Ihr Umfeld jederzeit bestmöglich schützen.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.