Ausbildungsfreibetrag

zurück
Wird Ihr Kind volljährig, können Sie als Eltern einen Ausbildungsfreibetrag erhalten.

Im Amtsdeutsch heißt der Ausbildungsfreibetrag „Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes“. Damit soll der Mehraufwand, der während der Ausbildung entsteht, abgedeckt werden.

WANN BEKOMMT MAN DEN AUSBILDUNGSFREIBETRAG?

Befindet sich ein volljähriges Kind in Ausbildung und besteht ein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag, so steht den Eltern für die auswärtige Unterbringung eine Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro zu. Egal wie hoch das Einkommen und die Leistungen des Auszubildenden ist.

Der Betrag wird für jeden Monat, in dem die Bedingungen erfüllt sind, gewährt. Liegen die Bedingungen für den Freibetrag nur zu bestimmten Zeiten im Kalenderjahr vor, dann wird der Betrag für jeden Monat gekürzt, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Lesen Sie in unserem Merkblatt des Monats  mehr über mögliche steuerliche Vergünstigungen für Eltern. Erfahren Sie, was Sie bei Elterngeld und Mutterschutz beachten müssen und welche weiteren Vergünstigungen es für Familien gibt.

Auszubildende beim gemeinsamen Lernen.

Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, empfehlen wir Ihnen unsere SWMP-App. Hier finden Sie jeden Monat in leicht verständlichen Erklärvideos Antworten auf Ihre drängendsten Steuerfragen.

Videos und Merkblätter erhalten Sie auch in unserem Downloadbereich zu vielen steuerlich relevanten Themen. Durch die bequeme Suchfunktion finden Sie die passenden Merkblätter schnell und erhalten Ihre passende Antwort sofort – auch das Merkblatt „Familienförderung“ ist hier als Merkblatt des Monats zu finden.

Praktische Suchfunktion im Downloadbereich Mandanten-Merkblätter auf der Homepage www.SWMP.eu.

Weitere Artikel

vereinbarkeit von familie und beruf

SWMP ist Mitglied im Familienpakt Bayern. Unser Ziel ist es, allen SWMPlern den benötigten Freiraum für alle wichtigen Themen in einem Leben voller Veränderungen zu geben und auch in Zukunft für Fachkräfte attraktiv zu bleiben. Die Mitgliedschaft im „Familienpakt Bayern“ soll uns dabei unterstützen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beständig zu optimieren.

Investitions-Booster 2025: Neues Steuerpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ zugestimmt – kurz: Investitions-Booster 2025. Bereits am 26. Juni hatte der Bundestag grünes Licht gegeben. Das Ziel: Investitionen ankurbeln, Innovationen fördern und Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken. Was steckt konkret im Investitions-Booster? Wir fassen die wichtigsten Maßnahmen und steuerlichen Änderungen zusammen.

Ausgezeichnet 2025

Wir wurden ausgezeichnet - zum wiederholten Male von Focus Money und dem Handelsblatt als eine der besten Steuerkanzleien in ganz Deutschland.

Aktuelles und weitere Konkretisierung zur Soforthilfe Corona

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.