Die E-Rechnungspflicht kommt!

zurück
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde im März 2024 ebenfalls die Einführung der E-Rechnungspflicht beschlossen. Diese markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Rechnungsprozess effizienter zu gestalten und sowohl für Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung Zeit und Kosten zu sparen.

HINTERGRUND

Bereits 2022 wurde durch die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA), die zur Modernisierung und Digitalisierung der europäischen Mehrwertsteuersysteme ins Leben gerufen wurde, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gemäß CEN-Norm 16931 beschlossen. Deutschland setzt diese nun durch den Beschluss des Wachstumschancengesetzes um.
Die Erste Stufe der Einführung wird ab 2025 in Kraft treten. Ab dann müssen alle Unternehmen, die die festgelegten Kriterien erfüllen, zum Empfang von E-Rechnungen bereit sein. Ab 2027 ist dann auch die Rechnungsstellung in elektronischer Form Pflicht.
Für die Verwaltung bedeutet die Umstellung auf E-Rechnungen, dass Rechnungen schneller geprüft werden können. Zudem erleichtern die einheitlichen Formate die Archivierung und Auffindbarkeit der Dokumente und fördern die Transparenz durch eine bessere Überwachung und Kontrolle der Finanzströme.
Ebenfalls von der Einführung betroffen sind Unternehmer wie zum Beispiel Ärzte, die nur steuerfreie Leistungen erbringen, Betreiber von Photovoltaikanlagen und Vermieter, die gegenüber ihren Mietern zur Umsatzsteuer optiert haben.

herausforderungen durch die einführung

Wie eine BITKOM-Studie aus 2022 zeigte, erstellten damals bereits 72% der deutschen Unternehmen die Hälfte ihrer Rechnungen elektronisch. Wer sich allerdings mit dem Versand von PDF-Dateien auf der sicheren Seite wähnt, wird feststellen, dass dieser unter der neuen Verordnung nicht ausreicht und sogar in der gleichen Kategorie wie eine Papierrechnung fällt.

Als E-Rechnung wird nur noch eine solche anerkannt, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Um der E-Rechnungspflicht also gerecht zu werden, müssen die Rechnungen den Formaten ZUGFeRD oder XRechnung entsprechen. Auch EDI-Formate sind zulässig, sofern eine Extraktion der Daten entsprechend CEN 16931 möglich ist.

chancen für ihr unternehmen

Neben der Kostensenkung durch die Reduzierung von Druck- und Versandkosten und dem Schutz der Umwelt durch die Einsparung von Papier soll durch die Einführung der E-Rechnungspflicht auch die Effizienz gesteigert werden. Weniger manuelle Eingriffe und standardisierte Formate beschleunigen aber nicht nur die Verarbeitung, sie reduzieren auch Fehler.

Natürlich bedeutet die Einführung für viele Firmen aber auch eine Umstellung ihrer bisherigen Prozesse. Mitarbeiter müssen neu geschult werden, bereits bestehende IT-Systeme angepasst und eventuell in neue Softwarelösungen investiert werden. Welche Lösung für Ihr Unternehmen die beste ist, sollte durch eine individuelle Beratung ermittelt werden.

fazit

Die E-Rechnungspflicht wird kommen. Und sie wird bald kommen.
Sie stellt einen wichtigen Schritt innerhalb des Digitalisierungsprozesses in Deutschland dar und verspricht, den Rechnungsprozess zu optimieren, die Kosten zu senken und die Transparenz zu erhöhen. Trotz der anfänglichen Herausforderungen bietet sie langfristig erhebliche Vorteile für Unternehmen und die öffentliche Verwaltung.

Digitalisierung leicht gemacht.

was jetzt?

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Umstellung auf die E-Rechnung in Ihrem Unternehmen umsetzen können, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite. Vereinbaren Sie direkt online einen Termin für eine persönliche Beratung, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

TERMIN BUCHEN

Matthias Eisenbarth

Kanzleimanager & IT-Berater

T 0821 54 33 78 – 75
matthias.eisenbarth@swmp.eu

weitere informationen

Sie haben unser Webinar zur E-Rechnungspflicht verpasst? Kein Problem, sehen Sie sich die Aufzeichnung auf unserem YouTube Kanal an!

 

ZUM VIDEO

Weitere Artikel

Deine Ziele – Zusammenarbeit mit Sideris Tasiadis

Wir und die ganze SWMP Familie sind stolz darauf, Sideris Tasiadis in Zukunft zu unterstützen. Der Augsburger Kanuprofi und WM-Goldmedaillengewinner passt mit seinem Ehrgeiz nach Spitzenleistungen und seiner sympathischen Art perfekt zu uns. Genau wie wir versteht er, dass es Strategie und harte Arbeit braucht, um nachhaltige Erfolge zu erzielen.

Bezugsquellen Mund-Nasen-Masken

Aufgrund der von Kanzlerin Merkel und den Länderregierungschefs ausgesprochenen dringenden Empfehlung zum Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel erhalten Sie anbei zwei Bezugsquellen solcher Mund-Nasen-Masken aus unserer Region für Sie, Ihre Mitarbeiter und ggf. Ihre Kunden.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zum 01.01.2023 hat sich das System zur Berücksichtigung von Arbeitsunfähigkeiten der Mitarbeiter geändert. Bereits seit 01.01.2022 übermitteln Ärzte Arbeitsunfähigkeitsdaten für ihre gesetzlich versicherten Patienten elektronisch an die Krankenkassen. Nicht beteiligt sind derzeit u.a. Privatärzte sowie Ärzte im Ausland. Im Jahr 2022 gab es parallel auch noch die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber. Dieses zweigleisige System endete zum 31.12.2022. Seit Beginn dieses Jahres müssen Arbeitnehmer im Krankheitsfall von ihrem Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) für den Arbeitgeber mehr erhalten. Der Arbeitgeber muss sich diese Daten viel mehr elektronisch von der Krankenkasse des Arbeitnehmers abrufen.

Reverse-Charge-Verfahren

Im Umsatzsteuerrecht sorgt seit seiner Einführung die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) für große Verwirrung. Es ist schwer, den Überblick darüber zu behalten, welche Lieferungen und sonstigen Leistungen von der Regelung betroffen sind. Im deutschen Umsatzsteuerrecht in § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt, umfasst das Reverse-Charge-Verfahren inzwischen viele Tatbestände. Die Tendenz bei der Anzahl der Tatbestände war bereits in der Vergangenheit steigend. In Zukunft wird die Anzahl an Tatbeständen wahrscheinlich noch stärker anwachsen.