Schnellkredit, aktuelle Infos zum KUG und Erleichterungen Arbeitszeitgesetz

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KfW-Schnellkredit mit 100% Haftungsfreistellung für den Mittelstand, FAQ-Katalog rund um das Kurzarbeitergeld der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, Erleichterungen im Arbeitszeitgesetz geplant

1. KfW-Schnellkredit mit 100% Haftungsfreistellung für den Mittelstand

Die Bundesregierung hat einen weiteren Schnellkredit beschlossen. Dieser steht Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern zur Verfügung. Er kann bis zu 800.000€ betragen, eine Laufzeit von 10 Jahren bei 3% Zinssatz haben und ist zu 100% durch eine Haftungsfreistellung der KfW abgesichert. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW.

Vgl. dazu KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100% abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100% Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000€
    Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000€
  • Zinssatz von aktuell 3,00% p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

 

2. Aktuelle Infos der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld

Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit hat eine Übersicht zum Kurzarbeitergeld sowie einen FAQ-Katalog rund ums Kurzarbeitergeld veröffentlicht. Darin finden sich auch Informationen zu verschiedenen Sonderkonstellationen, wie z.B. Kurzarbeitergeld und Krankheit des Arbeitnehmers oder Kurzarbeitergeld und Schichtzuschläge.
Vgl. dazu die beigefügten Unterlagen.

 

3. Erleichterungen im Arbeitszeitgesetz in Kraft

Die aktuelle Pandemielage erfordert besondere Maßnahmen auch im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern des täglichen Lebens und existenziellen Dienstleistungen zu jeder Zeit. Deshalb haben die Bezirksregierungen in Bayern verschiedene Maßnahmen im Vollzug des Arbeitszeitgesetzes getroffen.

Vgl. dazu https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/Arbeitsrecht/Corona-Erleichterungen-im-Arbeitszeitgesetz-geplant.jsp

 

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