Steuerinfos für PV-Anlagen-Besitzer

zurück
Durch den Jahreswechsel zu 2023 und die Einführung des Jahressteuergesetzes 2022 kann es zu wesentlichen Änderungen für derzeitige und zukünftige PV-Anlagen-Betreiber. Übersichtlich und prägnant zusammengestellt gehen wir auf die wesentlichen Punkte für PV-Anlagen-Besitzer ein.
STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER. STEUER-UPDATE FÜR PV-ANLAGEN-BESITZER SEIT 2022 ODER FRÜHER.

Sie haben bereits eine PV-Anlage (seit 2022 oder früher), Ihre Anlage hat eine Leistung unter 30 kWp und ist auf Ihrem Wohnhaus oder Nebengebäude installiert?

  •  Die Anlage ist in der Einkommensteuererklärung ab 2022 nicht mehr anzugeben.
  • Sie kann auch nicht freiwillig angegeben werden um etwaige Verluste geltend zu machen
  • Die Umsatzsteuerliche Behandlung ändert sich nicht
  • Sind Sie Kleinunternehmer, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben
  • Sind Sie Regelversteuerer überprüfen Sie, ob Sie Ihre PV-Anlage schon länger als fünf Jahre betreiben, Sie können dann zur Kleinunternehmerregelung wechseln

Sie haben bereits eine PV-Anlage (seit 2022 oder früher), Ihre Anlage ist auf einem gemischt genutztem Gebäude und hat eine Leistung unter 15 kWp pro Wohn- Gewerbeeinheit (bis max. 100 kWp Leistung pro Steuerpflichtigen)

  • die Anlage ist in der Einkommensteuererklärung ab 2022 nicht mehr anzugeben.
  • Sie kann auch nicht freiwillig angegeben werden um etwaige Verluste geltend zu machen
  • Die Umsatzsteuerliche Behandlung ändert sich nicht
  • Sind Sie umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben
  • Sind Sie umsatzsteuerlicher Regelversteuerer überprüfen Sie, ob Sie Ihre PV-Anlage schon länger als fünf Jahre betreiben; Sie können dann zur Kleinunternehmerregelung wechseln

Sie wollen die PV-Anlagen-Förderung nutzen oder zur Kleinunternehmerregelung wechseln? Dann kontaktieren Sie uns oder vereinbaren direkt einen Termin.

Termin Vereinbaren

Photovoltaikanlage auf Ein- und Mehrfamilienhäusern

Weitere Artikel

Degressive Abschreibung und Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Die Renaissance der degressiven Abschreibung kann für Unternehmen, die in 2020 nicht in die Verlustzone gerutscht sind, eine Steuerspar-Chance sein. Auch für digitale Wirtschaftsgüter kann die degressive Abschreibung angewandt werden. Die Abschreibungsmöglichkeiten und Ihr Einsatz sind je nach steuerpolitischem Ziel zu beurteilen. Von einem „blinden“ Einsatz der Abschreibungsinstrumente ist jedoch abzuraten, da diese sich negativ auf die Steuersätze der Folgejahre auswirken können.

Tilgungsaussetzung LfA Förderbank, Unterstützung Kfw, YouTube-Kanal DStV, Mund-Nasen-Masken

LfA Förderbank Bayern gewährt Tilgungsaussetzung für alle programmgebundenen Darlehen, Hilfestellung bei der Beantragung der Kredite für Unternehmen durch die KfW, kostenfreier Informationskanal auf YouTube des DStV, regionale Bezugsquelle für Mund-Nasen-Masken

Ausbildung als Steuerfachangestellter – Azubi-Movie

Azubi bei SWMP – darüber berichtete Simon in der Azubi-Movie – Herbstausgabe für die Region Augsburg vom 23.09.2021. Unsere Personalreferentin Carolin ergänzt das Interview mit einigen weiteren Informationen. Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten ist nicht langweilig und trocken. Die Anforderungen sind hoch und die technischen Möglichkeiten vielfältig. Als digitale Kanzlei gehen wir den Weg der Cloud-Lösungen mit unserem Team und unseren Mandanten. Klingt spannend …

Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell

Krankenversicherungsbeiträge 2022 noch in 2021 von der Steuer absetzen – Zahlungseingang vor dem 22.12.2021* beachten und Steuern sparen.